Kulturpolitik Landtag macht Weg frei - Bibliotheken in NRW wohl bald auch sonntags geöffnet

Düsseldorf · Der Kulturausschuss des Landtags votiert einstimmig für die nötige Gesetzesänderung.

Die Stadtteilbibliothek in Mönchengladbach-Rheydt ist schon jetzt ein Sonntagstreffpunkt – dank eines externen Dienstleisters.

Foto: C. Skowski

Wenn öffentliche Bibliotheken dieselbe harmonisierende Wirkung auf ihre Besucher haben wie auf die Landespolitik, dann müsste von der jetzt beschlossenen Möglichkeit der Sonntagsöffnung eigentlich eine umfassende gesellschaftliche Befriedung ausgehen. Bei der abschließenden Abstimmung im Kulturausschuss des Landtags gab es am Donnerstag von der SPD bis zur AfD nur einhelliges Lob für die im April von CDU und FDP gestartete Initiative zu einem „Bibliotheksstärkungsgesetz“ – und am Ende ein einstimmiges Votum der Kulturpolitiker.

Damit steht einer Verabschiedung des Gesetzes in einer der nächsten Plenarsitzungen des Landtags nichts mehr im Wege. Das nächste Mal kommt der Landtag am 9. und 10. Oktober zusammen.

Zwar können Bibliotheken unter bestimmten Bedingungen auch bisher schon sonntags öffnen. Allerdings sind sie dabei noch auf externe Dienstleister angewiesen, was die mögliche Angebotspalette beschränkt. Den Einsatz kommunaler Bibliothekare oder Fachangestellter verhindert bisher das Arbeitszeitgesetz. Und das ist Bundessache.

Inzwischen gibt es auch in Berlin Überlegungen, das zu ändern. Aber in NRW will man darauf nicht warten und hat einen rechtlichen Weg gefunden, eine Sonntagsöffnung der öffentlichen Bibliotheken auch mit entsprechendem Fachpersonal schon jetzt auf Landesebene zu ermöglichen.

Ort für Begegnung, kulturellen Austausch und Integration

Schritt 1: eine Änderung des Kulturfördergesetzes. Sie ist nötig, um die kulturelle Bedeutung der Bibliotheken präziser und zeitgemäßer zu beschreiben. Künftig ist von ihnen als Orten die Rede, die „der Begegnung, Kommunikation, dem kulturellen Austausch und der gesellschaftlichen Integration“ dienen. Gerade in kleinen Städten und Gemeinden könnten sie zu „Zentren der Kultur“ weiterentwickelt werden.

Schritt 2: Auf der Basis dieser Beschreibung kann dann die Bedarfsgewerbeverordnung des Landes geändert werden. Dort ist geregelt, welchen Arbeitnehmern abweichend vom Arbeitszeitgesetz doch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen erlaubt ist. Künftig wird das auch für die kommunalen Bibliothekare und Fachangestellten gelten.

Schon bei einer Expertenanhörung im Ausschuss vor der Sommerpause hatte es mit Ausnahme der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi fast nur Unterstützung für das Vorhaben gegegeben. Das setzte sich jetzt bei der kurzen abschließenden Beratung im Ausschuss fort. Andreas Bialas, kulturpolitischer Sprecher der SPD, sprach von einer „sehr klugen Art und Weise“, die Sonntagsöffnung zu ermöglichen. Gabriele Walger-Demolsky (AfD) lobte: „Diese Idee ist gut, sie ist hervorragend.“ Sie hoffe, dass auch die Hauhaltssicherungs-Gemeinden Lösungen fänden, ihre Bibliotheken sonntags  zu öffnen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. In der Anhörung hatten die kommunalen Spitzenverbände die Vermutung geäußert, die Sonntagsöffnung könne tendenziell nur in finanzkräftigeren Kommunen umgesetzt werdedn.

Im Ausschuss verwies Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) darauf, warum sie das Gesetz für eine „sehr wichtige Initiative“ hält: „Bibliotheken sind Orte, an denen sich besonders viele Menschen treffen. Und wir müssen uns nach den Zeiten richten, zu denen sie auch die Möglichkeit dazu haben.“

Landesweit gibt es 260 öffentliche Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft. Dazu kommen noch einmal gut 1200 Büchereien, die sich in Trägerschaft der evangelischen oder katholischen Kirche befinden. Sie werden in der Regel ehrenamtlich betrieben und sind daher schon jetzt sonntags geöffnet – meist orientiert an den Gottesdienstzeiten.