Amtsgericht Düsseldorf Wespe im Auto soll Unfall ausgelöst haben
Monheim/Langenfeld · Monheimer muss sich wegen Unfallflucht vor Gericht verantworten.
Eine Wespe im Auto? Das kann hinterm Steuer schon mal zu Panik führen. Genau das sei einem Monheimer passiert, der im Juli 2021 mit seinem Firmenwagen auf dem Fahnenacker unterwegs war. Es sei ein heißer Tag gewesen, er habe vorne beide Fenster geöffnet gehabt. Und dann sei sie plötzlich reingeflogen, diese leidige Wespe, die ihn nun auf die Anklagebank des Langenfelder Amtsgerichts brachte.
Er habe damals wild um sich geschlagen und sei dabei auf die Gegenfahrbahn geraten. Ein kurzer Schlenker nach links und gleich wieder zurück in die Spur – so habe er die Abläufe in Erinnerung. Er sei weitergefahren, bis er ein paar hundert Meter weiter an einem Parkplatz angehalten habe. Er habe noch überlegt, ob er umkehren solle – allerdings habe ein Zeuge von weitem mit dem Arm gewunken und er habe das so interpretiert, dass nichts passiert sei und er weiterfahren solle. Was er dann auch getan habe.
Dem allerdings war nicht so – und mittlerweile weiß auch der Angeklagte: Sein panisches Wespen-Manöver hatte auf der Gegenfahrbahn zu einer dramatischen Kettenreaktion geführt. Der ihm entgegenkommende Mazda war zur Vollbremsung gezwungen worden, zwei dahinter fahrende Autos mussten ebenfalls abbremsen. Der Letzte war auf den Vorletzten aufgefahren und hatte den wiederum in den Mazda geschoben. Es hatte Verletzte gegeben, in einem Fahrzeug war der Airbag ausgelöst worden. Der Schaden bei den Unfallbeteiligten war nicht unerheblich – indessen war der Unfallverursacher längst über alle Berge.
Keinesfalls absichtlich, es sei ein Missverständnis gewesen, wie der Angeklagte jetzt nochmals vor Gericht beteuerte. Schon im Oktober 2021 hatte er seinen Führerschein abgeben müssen, eine mittelschwere Katastrophe für den Außendienstmitarbeiter. Einzig der Umstand, dass er bislang wegen Corona im Homeoffice habe arbeiten können, sei seine Rettung gewesen. Das aber würde sich nun ändern und das seit Monaten schwebende Verfahren würde ihn sehr belasten. Er sei auch bereit, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Die Unfallflucht hätte er dennoch gerne aus dem Strafregister gestrichen – so war es zumindest von seiner Anwältin zu hören. Nur deshalb habe der 35-Jährige dem Strafbefehl widersprochen, der ihn zur Zahlung einer Geldstrafe verpflichtet hatte. Das Problem an der Sache: Würde die Unfallflucht neu verhandelt werden, beginnt die Sperrfrist erst nach dem Urteil. Würde der Angeklagte hingegen die Geldstrafe akzeptieren, könnte er seinen bereits seit Monaten eingezogenen Führerschein früher zurückbekommen.
Am Ende entschied er sich für Letzteres – wohl auch deshalb, weil die am Unfall beteiligten Zeugen wohl kaum etwas hätten berichten können, was ihn entlastet hätte.