Monheimer Süden Einsicht in Regionalplan

Monheim · Vom 13. Mai bis 13. Juni können Interessierte sich bei der Bezirksregierung informieren.

Der Regionalrat hat eine Verkleinerung des Plangebietes auf etwa 8,4 Hektar beschlossen.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

(pc) Der Regionalrat Düsseldorf hat im März 2021 ein Planverfahren für die Vergrößerung der Gewerbeflächen im Monheimer Süden gestartet. Aktuell ist die Verkleinerung des zunächst angedachten Gebietes im Gespräch. Bürger können sich in das Verfahren aktiv einbringen. Interessierte finden vom 13. Mai bis 13. Juni 2022 die Unterlagen während einer sogenannten Offenlage auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf: https://www.brd.nrw.de/services/offenlagen. Auf dieser Themenseite Offenlagen sind unter Umständen noch weitere Projekte aus anderen Bereichen online. Wer die Details zum möglichen neuen Gewerbegebiet für Monheim sucht, klickt hier: dritte Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Monheim am Rhein (Erweiterung GIB Alfred-Nobel-Straße).

Mit dieser dritten Änderung soll ein Teil des städtischen Gewerbeflächenbedarfs gedeckt werden, erläutert die Bezirksregierung. Hierzu soll im Monheimer Süden ein weiterer Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen in den Regionalplan aufgenommen werden. Die Stadt könnte nach Abschluss des Verfahrens dort eine entsprechende gewerbliche Entwicklung und Ansiedlung anstoßen.

Der Regionalrat hat das öffentliche Verfahren im März 2021 für eine etwa 18 Hektar große Fläche südlich der Alfred-Nobel-Straße an der Stadtgrenze zu Leverkusen gestartet, die an das Betriebsgelände der Firma Bayer auf Monheimer Gebiet angrenzt. Auf Grundlage eines einstimmig beschlossenen Antrags aller Fraktionen hat der Regionalrat am 24. März 2022 eine Verkleinerung des Plangebietes auf etwa 8,4 Hektar beschlossen. Mit dieser neuen Abgrenzung sollen die Auswirkungen auf den Grünzug möglichst reduziert und ein Abstand von 300 Metern zum Naturschutzgebiet am Monbagsee eingehalten werden. Während der Offenlage haben betroffene Institutionen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Aufgrund der Pandemie wurde von einer öffentlichen Auslegung abgesehen, jedoch können die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot in der Auslegungsfrist eingesehen werden. Absprache dazu unter Telefon 0211/4751361.

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