Monheimer Altstadt Die Monheimer Altstadt ist nun offiziell Fußgängerzone

Monheim · Anliegern sowie Liefer- und Ladeverkehr steht der Bereich weiterhin montags ganztägig und dienstags bis freitags zwischen 6 und 11 Uhr offen.

Die Monheimer Altstadt ist jetzt abgepollert.

Foto: Stadt Monheim/Thomas Lison

(og) Der schönste Teil der Monheimer Altstadt ist jetzt Fußgängerzone. Während der Sperrzeiten dürfen im Bereich Turmstraße, Freiheit, Teilen der Franz-Boehm-Straße und der Zollstraße nur noch Fußgängerinnen, Fußgänger, Radfahrende und der Autonome Bus unterwegs sein. Das teilt Stadtsprecherin Birte Hauke mit. So soll die Aufenthaltsqualität des Viertels gesteigert werden.

Allen Anliegern und dem Liefer- und Ladeverkehr steht die Fußgängerzone weiterhin montags ganztägig und dienstags bis freitags zwischen sechs und elf Uhr zum Befahren mit Kraftfahrzeugen offen. Damit erhalten alle Anwohner die Möglichkeit, an jedem Werktag mit Kraftfahrzeugen Lieferungen zu erhalten oder Ladungen abzutransportieren, bevor die Zone dem beruhigten Verkehr und der erweiterten Außengastronomie gehört. Anwohner, die über einen privaten Stellplatz auf einem Anliegergrundstück an der Fußgängerzone verfügen, können eine Sondernutzungserlaubnis erhalten. Sie ist auf zwei Jahre beschränkt und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro im  Bürgerbüro erhältlich.

Kontrolle zur Sperrzeit erfolgt über Kennzeichenerkennung

Während der Sperrzeiten erfolgt die Zugangskontrolle künftig über im Boden versenkbare Poller und eine elektronische Kennzeichenerkennung. Die Besitzer einer Sondernutzungserlaubnis müssen das Kennzeichen ihres Fahrzeugs, mit dem die Fußgängerzone dauerhaft innerhalb der Sperrzeiten befahren werden soll, bei der Verwaltung hinterlegen – danach wird es vor dem Ein- und Ausfahren automatisch erkannt und die Sperrpoller fahren herunter. An der Einfahrt in die Turmstraße und an der Ausfahrt an der Kapellenstraße sind die Poller bereits installiert, an der Franz-Boehm-Straße und der Freiheit werden sie in diesen Tagen eingebaut. Auch die Kamera für die Kennzeichenerkennung wird an der Einfahrt in die Turmstraße noch aufgestellt. Im Anschluss verhindern die Poller dann auch mechanisch die Einfahrt in die Fußgängerzone. Die Regeln gelten aber auch ohne hochgefahrene Sperrpoller schon jetzt.

Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen Fahrzeuge, die ohnehin Sonderfahrrechte nach der Straßenverkehrsordnung besitzen. Das sind Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie Kranken- und Rettungswagen. Aber auch Fahrzeuge beispielsweise der städtischen Betriebe können die Fußgängerzone für notwendige Einsätze weiterhin befahren. Das gilt ebenso für die Abfallentsorgung oder Handwerkerreparaturdienste soweit diese zur Erledigung ihre Aufgaben auf ein Fahrzeug angewiesen sind.

Im Zusammenhang mit der Revitalisierung der Monheimer Altstadt sind in den vergangenen Jahren  zahlreiche Projekte umgesetzt worden. Der Umbau des Kradepohls sowie des Alten Markts, die Eröffnung der Kunstwerkstatt und die Ansiedelung qualitativ hochwertiger Gastronomie-Betriebe haben die Turmstraße sowie die angrenzenden Straßenzüge wieder zu einem lebendigen Treffpunkt gemacht, umreißt Hauke das städtische Planungsziel.