Anträge für Gesellschaftsfonds Besondere Projekte werden gefördert

Langenfeld · Anträge auf Unterstützung aus dem Gesellschaftsfonds sollten bis zum  31. Mai gestellt werden.

Pro Donna hat für die umweltfreundlichen Projekte Geld aus dem Gesellschaftsfonds bekommen.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

(og) Die Stadt Langenfeld fördert wieder besondere und herausragende Projekte von Vereinen, Verbänden und Organisationen mit Geld aus dem Gesellschaftsfonds. Die Projekte sollten aus den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Familie, Sport, Soziales und Umweltschutz kommen. „Gefördert werden Maßnahmen, die über die eigentliche Vereinsarbeit- und -ausstattung hinausgehen und insbesondere das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen, die eigene Öffentlichkeitsarbeit oder das Allgemeinwohlinteresse fördern“, umreißt die Erste Beigeordnete Marion Prell. Sie ist federführend für das Projekt zuständig. Seit 2008 habe die Stadt mehr als 800 000 Euro zur Verfügung gestellt. „Projekte, die ausschließlich die eigene Vereinsarbeit- oder -ausstattung betreffen, können keine Unterstützung erwarten“, so Prell.

Abgabeschluss für einen Antrag auf Projektförderung ist der 30. Juni.
Seit einigen Jahren ist im Gesellschaftsfonds zusätzlich die Förderung von Fortbildung ehrenamtlich tätiger Personen verankert. Unabhängig der sonstigen Förderfristen können ganzjährig Anträge gestellt werden, um Personen mit Fortbildungen zu unterstützen, die sie zur Ausübung für ihr Ehrenamt benötigen. So wurden bereits Seminare zur Kommunikation und im Bereich der Ersten Hilfe angeboten.

Anträge auf Fortbildungsunterstützung können ganzjährig ebenfalls bei Thomas Wedell gestellt werden. Die der Förderung zugrunde liegenden Richtlinien können über untenstehende Verlinkung ebenso wie das Antragsformular aufgerufen oder postalisch unter der folgenden Adresse angefordert werden: Stadt Langenfeld, Thomas Wedell, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld oder per mail an Thomas.wedell@langenfeld.de. Wer aus einem Verein heraus eine Idee entwickelt, die die Ausübung des Ehrenamtes unterstützt, dauerhaft sichert oder fördert oder ein Projekt verwirklichen möchte, dass auf eine nachhaltige Verbesserung des Allgemeinwohls ausgerichtet ist, der könne ab sofort einen Zuschuss aus dem Gesellschaftsfonds beantragen. Zu beachten sei, dass eine Förderung aus dem Gesellschaftsfonds nicht in Betracht kommt, wenn die Maßnahme von anderen Stellen gefördert werden (kann). „Um eine möglichst gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel unter den Vereinen gewährleisten zu können, sind Vereine, die im vergangenen Jahr bereits einen Zuschuss erhalten haben, regelmäßig von einer Förderung in diesem Jahr ausgeschlossen“, so Prell. Der Förderantrag und die aktuellen Förderrichtlinien können ab sofort über die Homepage der Stadt Langenfeld heruntergeladen werden. Unabhängig von der Frist zur Antragsstellung bittet die Stadt, die Anträge bis spätestens 31. Mai zu stellen.

(og)