Tat im Willicher Gewerbegebiet Ohne Bewährung: Gericht verurteilt Lkw-Knacker zu Haftstrafen

Willich/Krefeld. · Drei junge Männer wurden jetzt zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Sie wollten E-Scooter stehlen.

Die Täter mussten sich vor dem Amtsgericht Krefeld verantworten.

Foto: Schütz, Marc (msc)

(sste) Vor dem Krefelder Amtsgericht wurden jetzt die Urteile gegen drei junge Männer (19, 22 und 27 Jahre) gefällt. Der Tatvorwurf lautete: gemeinschaftlicher Diebstahl. Der jüngste der Beschuldigten erhielt eine Jugendstrafe in Höhe von einem Jahr ohne Bewährung; die beiden anderen Angeklagten bekamen Freiheitsstrafen in Höhe von jeweils einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung.

Die drei Männer, die mit einem Lieferwagen unterwegs waren, hatten am 21. Oktober 2020 auf einem Parkplatz in einem Willicher Gewerbegebiet gehalten und dort einen Lkw aufgebrochen, während der Fahrer im Führerhaus schlief. Nachdem sie die Verplombung an den Schlössern des Aufliegers durchtrennt hatten, begann das Trio, die Ladung, bestehend aus mehreren Elektro-Scootern im Wert von je 700 Euro, in den mitgeführten Transporter zu verladen. Dabei wurden sie von der Polizei in flagranti erwischt und verhaftet. Sie sitzen nun seit drei Monaten in Untersuchungs-Haft.

Jeder der drei Täter war schon einmal straffällig geworden

Alle drei Beschuldigten zeigten sich geständig, wollten aber nicht sagen, von wem die Initiative ausging oder wer die Idee zu dem Diebstahl hatte. Zudem äußerten sie sich nicht dazu, ob es sich um eine spontane Tat gehandelt hatte oder ob der „Bruch“ zuvor detailliert geplant war. Jeder der Beschuldigten war zuvor schon mindestens einmal straffällig geworden, unter anderem wegen Einbruchdiebstahl und einfacher Körperverletzung.

Ein Vertreter der Jugendhilfe erklärte während der Verhandlung, dass der mittlerweile 19 Jahre alte Angeklagte zur Tatzeit noch 18 war und er, trotz seiner Volljährigkeit, eine Jugendstrafe erhalten müsse, da bei ihm „Reiferückstände“ vorhanden seien. Der junge Mann sehe ein, dass er einen „Riesenfehler“ gemacht habe, sei also einsichtsfähig, verfüge aber auch über „schädliche Neigungen“. Wenn er jedoch sein vorhandenes Potential nutze, könne aus ihm durchaus etwas werden: „Er hat zum Beispiel erkannt, dass er psychologische Unterstützung benötigt, und will diese so bald wie möglich in Anspruch
nehmen.“

Das Gericht folgte den Forderungen des Staatsanwaltes. Die Verteidiger hatten indes für Bewährungsstrafen plädiert. In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, dass von einer geplanten Tat auszugehen und bei allen drei Tätern von keiner „günstigen Sozialprognose“ auszugehen sei. Daher habe sich das Schöffengericht gegen Bewährungsstrafen entschieden.