14-Jähriger missbrauchte Mädchen (9)
Aus einer Neckerei wurde eine Straftat. Bewährungsstrafe für Remscheider.
Wuppertal/Remscheid. Was als Spielplatz-Neckerei zwischen einem 14-Jährigen und einem neunjährigen Mädchen begann, endete am Mittwoch mit einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und 80 Sozialstunden - wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes. "Das ist so ein Fall, bei dem aus einem Spiel ein Verbrechen wird", fasste Jugendstaatsanwalt Bernd Hogrebe das zusammen, was sich vor wenigen Monaten auf einem Spielplatz in Wuppertal ereignet hatte. Eine Neunjährige war dorthin zurückgekehrt, nachdem ihre Freundin den Rucksack dort vergessen hatte. Den hatte derweil der junge Remscheider gefunden: "Lass uns ein Spiel spielen, dann kriegst Du ihn zurück", habe er die Kleine aufgefordert.
Die habe dann bereitwillig mitgemacht bei "Wahl, Wahrheit oder Pflicht". Erst harmlos, später mit Küssen, dann musste der erste die Hose runterziehen - schließlich versuchte der Junge Sex in unterschiedlichsten Varianten mit dem Mädchen. "Die junge Dame hat angegeben, da auch bereits gewisse Erfahrungen zu haben", berichtete Jugendrichter Uwe Intorf aus seinen Akten: "Woher auch immer." Wenig später stand die Polizei bei dem 14-Jährigen im Remscheid auf der Matte. "Mir hat es fast die Füße weggezogen", berichtete seine Mutter. Seit seiner Geburt befinde er sich in Therapie, zunächst wegen motorischer Störungen, später wegen des so genannten Zappelphillip-Syndroms ADHS. Auch während der Tat stand der 14-Jährige unter dem viel diskutierten Medikament Ritalin.
"War das ein Ausrutscher, oder läuft hier eine Gefahr herum?" Diese Frage konnten weder Staatsanwalt Hogrebe noch das Gericht eindeutig beantworten. Lange berieten Schöffen und Jugendrichter hinter verschlossenen Türen über das richtige Urteil für den geständigen, intelligenten Jungen aus bürgerlichem Hause, der aber Lehrern wie Eltern mit seinem schwierigen Sozialverhalten Sorgen bereitet. Zwei Jahre lang hat der 14-Jährige nun Zeit, sich zu beweisen: So lange dauert die Bewährungszeit für die halbjährige Jugendstrafe. Bleibt der 14-Jährige zwei Jahre lang unbescholten, verschwindet die verhängte Strafe aus allen Registern.
"Passiert wieder etwas, dann gehst Du sechs Monate in den Knast. Und das ist hart", warnte Intorf den Jungen: "Wir wollen Dir hier sehr klar machen, dass das kein Killifitti ist. Als Erwachsener hättest Du eine Strafe von mindestens zwei Jahren bekommen." Außerdem muss der Junge seine Therapie fortsetzen, die seine Eltern für ihn gesucht haben.