Justiz Ab Montag sagt Enkel zur Sache aus
Wuppertal · An Tag 30 des Springmann-Prozesses - Montag, 20. August - will der angeklagte Enkel beginnen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Das kündigten seine Verteidiger an. Am 29. Prozesstag sagte ein Sachverständiger zur Aussagefähigkeit eines Zeugen aus, der den Enkel stark belastet hat.
Für den 30. Prozesstag ist eine Aussage des Enkels zur Sache angekündigt: Er will am Montag, 20. August, mit der Schilderung der Tage vor dem Tod seiner Großeltern beginnen.
Laut Anklage hat der inzwischen 27-Jährige sie gemeinsam mit seinem mitangeklagten Geschäftspartner (45) im März 2017 ermordet, um seine Enterbung zu verhindern. Zu Prozessbeginn haben die Verteidiger des Enkels für ihn die Tat abgestritten, der Enkel selbst schwieg lange. Am 6. August sprach er zum ersten Mal, stellte seinen Werdegang dar und betonte, wie eng sein Verhältnis zu den Großeltern war.
Über den mutmaßlichen Tattag und den Tag, an dem die Toten entdeckt wurden, will er am Freitag, 24. August, berichten, am folgenden Prozesstag über seine Beziehung zu seinem Vater und zu seinem Mitangeklagten. Er hat sich auch bereiterklärt, mit einem psychiatrischen Gutachter zu sprechen. Der soll unter anderem eine Einschätzung dazu abgeben, ob der Enkel zu der Tat fähig war. Ein erstes Gespräch hat stattgefunden, das nächste soll kommende Woche folgen.
Dieser Sachverständige hat auch einen Mithäftling (28) des Enkels begutachtet, der diesen stark belastet hatte, und ihm eine eingeschränkte intellektuelle Leistungsfähigkeit bescheinigt. Der Zeuge hat nach eigenen Angaben mit dem Enkel mehrfach über die Tat gesprochen. Der Enkel habe zugegeben, dass er „damit zu tun habe“. Laut dem Zeugen hat der Enkel gesagt, sein Mitarbeiter habe die Tat ausgeführt. Und dass es ein Fehler gewesen sei, dass er diesen Mitarbeiter mehrfach am mutmaßlichen Tattag angerufen habe - dadurch sei klar geworden, dass er auch mit der Tat zu tun habe.
Verteidiger wollen ein neues Gutachten zum Todeszeitpunkt
Der Polizei gegenüber hatte der Zeuge laut Polizeiprotokoll noch mehr Details erwähnt, unter anderem die DNA-Spur des Mitangeklagten am Tatort, eine Faser an dem Schal, mit dem Christa Springmann erwürgt wurde. Und er hatte danach auch gesagt, dass der Enkel seinen Mitarbeiter dazu bringen wolle, alles auf sich zu nehmen.
Andere Mitfhäftlinge hatten bezweifelt, dass der Zeuge so vertraut mit dem Enkel war. Es sei bekannt gewesen, dass der Zeuge mit der Polizei zusammenarbeitet, daher hätte kein Gefangener ihm etwas erzählt. Ihnen gegenüber habe der Enkel stets betont, dass er nichts mit dem Mord zu tun habe.
Bei seiner Aussage vor Gericht hatte der 28-Jährige mehrfach auf sein schlechtes Gedächtnis seit einer Kopfverletzung 2011 hingewiesen. Das war ein Grund, ihn begutachten zu lassen. Der Gutachter berichtete jetzt, dass nach mehreren Tests der IQ des Zeugen bei etwa 70 liege. Zudem habe er nicht unterscheiden können, ob Aussagen von einer Person selbst stammen oder ob diese Person sie wiederum von jemand anderes gehört hatte. Eine abschließende Wertung der Aussagefähigkeit gab er nicht ab.
Die Verteidiger des Enkels beantragten schließlich noch ein neues Gutachten zum Todeszeitpunkt von Enno Springmann. Der bisherige Gutachter habe zu wenig Erfahrung in der Anwendung der Henßge-Methode. Sie schlugen einen anderen Gutachter vor, der einbeziehen soll, dass die Heizung während der Nacht heruntergeschaltet war. Da Fenster und Türen geöffnet waren, müsse man davon ausgehen, dass sich die Zimmertemperatur in der Nacht der Außentemperatur von acht bis elf Grad angenähert habe. Das bedeute wiederum, dass der Körper schneller auskühlte und der mögliche Todeszeitpunkt später liege als bisher angenommen - und Enno Springmann zu einem Zeitpunkt starb, für den der Enkel ein Alibi hat.