Urteil am Landgericht 36-jähriger Wuppertaler muss sich in psychiatrische Behandlung begeben

Wuppertal · Am Donnerstag ist ein 36-jähriger Mann aus Wuppertal vom Landgericht verurteilt worden. Die Liste der Vorwürfe ist lang. Seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Das Urteil gegen den 36-Jährigen Wuppertaler ist noch nicht rechtskräftig.

Foto: David-Wolfgang Ebener

Am Wuppertaler Landgericht ist am Donnerstag, 2. Februar, das Urteil gegen einen 36-jährigen Wuppertaler gesprochen worden. Für den Mann, der zwischen Dezember 2021 und Juni 2022 immer wieder wegen Diebstählen, Bedrohungen und Angriffen aufgefallen war, wurde die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Anklage warf dem Beschuldigten eine Vielzahl von Delikten vor. So soll er im besagten Zeitraum Kleidungsstücke, Spirituosen und Rasierutensilien gestohlen haben. Auch habe er aus einem geöffneten Kofferraum einen Staubsauger entwendet.

Zudem soll er mehrfach aggressiv reagiert und ein Messer gezückt haben, sobald er auf die Diebstähle angesprochen wurde. Bei einer Festnahme im Dezember 2021 habe er die Polizisten beleidigt und sich heftig gewehrt.

Einige der Vorwürfe muten kurios an. So soll der 36-Jährige in einer Tankstelle ohne Grund einen Salat auf den Boden geschmissen, an einer stark befahrenen Straße Verkehrsschilder auf die Fahrbahn geworfen und von einem anderen Mann die Herausgabe von dessen Sonnenbrille verlangt haben. Außerdem habe er getrunken und Drogen genommen.

Der Beschuldigte war zuletzt vorläufig in einer Klinik untergebracht. Während dieser Zeit habe sich sein gesundheitlicher Zustand laut Sachverständigem „erheblich verbessert“, heißt es von Seiten des Gerichts.

Die jetzt zur Bewährung ausgesetzte Unterbringung ist mit zahlreichen Auflagen verbunden. Dazu gehören die Teilnahme an einer ambulanten Entwöhnungs- und Psychotherapie, die Durchführung regelmäßiger Drogenscreenings und die Überprüfung der verordneten Medikamenteneinnahme. Außerdem soll er einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt bekommen, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(mr)