Ärger mit dem Kaminkehrer
Ein Schornsteinfeger hat in Beyenburg eine Heizung berechnet, die es nicht mehr gab. In Zukunft soll mehr Wettbewerb die Hausbesitzer stärken.
Beyenburg. Axel und Anja Wortmann waren außer sich, als jüngst eine Rechnung über 60 Euro vom Schornsteinfeger für "Kehr- und Überprüfungsarbeiten" im Briefkasten landete. Daran ist eigentlich nichts Ungewöhnliches, denn der Schornsteinfeger kommt jedes Jahr zum Kehren und Messen der Heizungsanlagen in die Wuppertaler Häuser. Eigentlich - aber bei Familie Wortmann hat der Bezirksschornsteinfeger keine Leistungen erbracht - daher der Ärger über die Rechnung.
"Wir haben uns im letzten Jahr ein neues Brennwertgerät angeschafft, bei dem fast drei Jahre keine Schornsteinfegerarbeiten notwendig sind", erklärt Anja Wortmann. Weitere Aufreger in der Rechnung: Auf ihr stehen Werte für eine Heizung, die längst verschrottet ist - aber laut Schornsteinfeger in gutem Zustand. "Da ist doch das Vertrauen weg", sagt Wortmann.
Nach einer Rücksprache mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger ist geklärt: Die Wortmanns müssen die Rechnung nicht zahlen. Sie fragen sich nun aber, ob denn die alten Abrechnungen immer korrekt gewesen seien. "Wir stellen den Schornsteinfeger seit Jahren in Frage - wir lassen unsere moderne Heizung sowieso regelmäßig von einem Heizungs- und Sanitärunternehmen kontrollieren", so Anja Wortmann.
Doch das reicht nicht: Der regelmäßige Blick des Schornsteinfegers auf eine Heizung ist und bleibt gesetzliche Pflicht - auch in Wuppertal. Immerhin werden sich die Hausbesitzer demnächst nicht mehr automatisch an ihren Bezirks-Schornsteinfeger wenden müssen. Dafür sorgt ab dem 1. Januar 2013 das neue Schornsteinfegerrecht. Es wurde bereits 2008 beschlossen und beendet das bisherige Bezirks-Monopol der Kaminkehrer - auf Druck der EU. Denn nach Ansicht der EU-Kommission ist das noch geltende Recht, dass pro Kehrbezirk nur ein selbstständiger Bezirks-Schonsteinfeger arbeiten darf, nicht mit der europäischen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit vereinbar.
Mit dem neuen Recht werden Schornsteinfegerarbeiten weitgehend für den Wettbewerb geöffnet. Das heißt: Eigentümer können sich ab 2013 für die meisten Schornsteinfegerarbeiten selbst einen Kaminkehrer aussuchen - so wären die Wortmanns dann nicht mehr an den Bezirks-Feger, mit dem sie schlechte Erfahrungen gemacht haben, gebunden. Die Preise für die Schornsteinfeger-Tätigkeiten sind dann zudem frei aushandelbar.
Laut Norbert Rieck von der für Wuppertal zuständigen Schornsteinfegerinnung Düsseldorf wird bis Dezember 2012 jeder Hausbesitzer von seinem Bezirksschornsteinfeger über anfallende Prüf-Arbeiten benachrichtigt. "Anschließend muss sich der Kunde darum kümmern, dass diese fristgerecht erledigt sind."
Wer in Deutschland Schornsteinfegertätigkeiten ausführen darf, ist auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) aufgeführt.
Allerdings: Der Bezirks-Schornsteinfeger bleibt die übergeordnete Kontroll-Instanz, auch für die Arbeiten seiner Kollegen. Schon allein daher betont Rieck: "Man kann auch einfach den bisherigen Bezirksschornsteinfeger behalten - und muss sich um nichts weiter kümmern." Er glaubt, dass sich diese Praxis nach 2013 durchsetzen wird - mehr Wettbewerb hin oder her.