„Onkel „Mehmet“ wieder frei, Amtsrat W. geht in die Revision
Der suspendierte Abteilungsleiter im Ausländeramt bekommt bis zur Rechtskraft eine gekürzte Vergütung.
Wuppertal. Am vergangenen Donnerstag ging der Prozess um gewerbsmäßig verkaufte Aufenthaltsgenehmigungen an türkische Staatsbürger mit den erwartet hohen Haftstrafen zu Ende. Wie berichtet, wurden der langjährige frühere Abteilungsleiter der Ausländerbehörde, Michael W. (57) und ein als "Onkel Mehmet" bekannter Gemüsehändler (54) zu Haftstrafen von vier Jahren und drei Monaten, beziehungsweise vier Jahren verurteilt. Bewährung ausgeschlossen.
Zumindest im Fall des verurteilten Amtsrats W.- der 57-Jährige ist seit mehreren Monaten gegen Auflagen von der U-Haft verschon - steht fest: Das Urteil wird so schnell nicht rechtskräftig werden. Wie Verteidiger Andreas Plümpe auf WZ-Nachfrage bestätigt, wird er für seinen Mandanten in Revision gehen. Plümpes Kommentar: "Wir wollen das Urteil in Ruhe prüfen." Zur Erinnerung: Der Verteidiger hatte im Prozess um die "Gemüse-Connection" zwar eine geringere Haftstrafe als die Staatsanwaltschaft gefordert, aber von einem "Drücken" unter die Bewährungsgrenze von zwei Jahren abgesehen. Fakt ist: Bis zur etwaigen Rechtskraft des Urteils gegen W.werden sicher mehrere Monate vergehen. Solange erhält der bei Bekanntwerden des Skandals suspendierte Amtsrat immerhin noch gekürzte Bezüge. Bei Rechtskraft fielen die sofort aus, ebenso wie jeder Anspruch auf eine Beamtenpension.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess zwar vier Jahre und sechs Monate Haft für W. gefordert, gleichzeitig jedoch auf den totalen Ruin des Angeklagten hingewiesen. Der hatte zugegeben, über Jahre 130.000 Euro mit dem Verkauf von Aufenthaltstiteln an türkische Kunden des "Onkel Mehmet" "verdient" zu haben. Für das Schmiergeld gab W. Tipps, wie man Papiere manipuliert - per gefälschtem Attest, einer Scheinehe oder einer falschen Adresse.
Und der Gemüsehändler? Heute hatte dessen Familie die erforderlichen 100.000 Euro als Kaution bei Gericht hinterlegt. Am Nachmittag kam "Onkel Mehmet" frei, wie die Verteidiger Yener Sözen und Frank H. Langen der WZ bestätigten. Ob man das Urteil gegen den 54 Jahre alten Familienvater rechtskräftig werden lasse, sei allerdings noch nicht entschieden, so die Verteidiger. Wie berichtet, hatten die Fahnder während der Verhaftung Ende des vergangenen Jahres bei "Onkel Mehmet" mehr als 70.000 Euro beschlagnahmt. Auf dieses Geld hat der 54-Jährige im Prozess als eine Art Schadenswiedergutmachung verzichtet.