Amtsgericht Wuppertal Angeklagter soll giftiges Material falsch entsorgt haben
Wuppertal · Wegen der Beseitigung von asbesthaltigem Abfall muss sich ein Unternehmer vor dem Amtsgericht verantworten. Gewinnsucht gilt dabei als mögliches Motiv des 68-jährigen Solingers.
Wegen der Beseitigung von asbesthaltigem Abfall von einer Baustelle im Stadtbezirk Mitte muss sich ein Solinger Unternehmer (68) vor Gericht verantworten. Das zuständige Amtsgericht in Wuppertal hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Mann geprüft und zur Verhandlung zugelassen.
Hintergrund der Anklage sind diverse Firmen in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Abbruchtechnik und Immobilien. Der Mann soll sie unter den Namen von Strohleuten geführt haben. Ihm wird der Anklage zufolge vorgeworfen, dass er an mehreren Orten im Kreis Mettmann und in Wuppertal giftige und krebsauslösende Abfälle unterschiedlicher Herkunft abgelagert habe, ohne die Vorschriften einzuhalten.
Dabei habe er aus Gewinnsucht gehandelt. Der Solinger Stadtverwaltung habe er gefälschte Entsorgungsnachweise vorgelegt, um die Taten zu verschleiern. Der Verhandlungsbeginn ist für Mitte August angekündigt.
Drehpunkt des Geschehens in Solingen war eine ehemalige Industriebrache an der Bergstraße. Von dort soll der Angeklagte asbesthaltige Stoffe unsachgemäß beseitigt haben. Im benachbarten Langenfeld habe er veranlasst, einen früheren Luftschutzbunker mit belasteten Abfällen zu verfüllen. Dabei soll es um krebserregendes PCB gegangen sein. In Wuppertal habe er eine 10 000 Kubikmeter umfassende Halde Bauschutt auf einem Firmengelände errichtet, für die er keine Genehmigung gehabt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft führt 40 Zeugen an
Im Kreis Mettmann geht es um Trennung und Ablagerung von Asbest auf einer Baustelle. Dabei hätten Arbeiter Schutzvorschriften missachtet, für die der Angeklagte verantwortlich gewesen sein soll. Die Staatsanwaltschaft führt 40 Zeugen an, deren Aussagen sollen die Vorwürfe belegen. Der Prozess befasst sich mit Abläufen zwischen 2012 und 2016. Die Staatsanwaltschaft in Wuppertal erhob im September 2021 Anklage in fünf Punkten, die Ermittlungsakten umfassen mehrere technische Gutachten.
Zuständig im Amtsgericht Wuppertal ist eine Schöffengerichts-Abteilung, die auf Umweltstraftaten spezialisiert ist und bis zu vier Jahre Freiheitsstrafe verhängen kann. In der nun anstehenden, mündlichen Verhandlung müssen die Richterinnen und Richter die Vorwürfe unabhängig prüfen. Prozessbeginn soll am 11. August 2022 sein (Justizzentrum am Eiland, 9 Uhr, Saal J9EG). Es sind zunächst acht Fortsetzungstermine bis November 2022 angesetzt.