Streit mit der Stadt Bettina Pendi kämpft mit der Stadt um 44 000 Euro
Die Wuppertalerin ist überzeugt, dass die Verwaltung das Geld einst zu Unrecht eingefordert hat. Die Stadtverwaltung widerspricht ihr.
Wuppertal. Bettina Pendi (56) ist eine Frau, die nicht aufgibt. Seit fünf Jahren kämpft sie darum, 44 000 Euro von der Stadt Wuppertal zurück zu erhalten. Im Frühjahr sah es so aus, als sei sie kurz vor dem Ziel. Doch dann erlebte sie eine Enttäuschung.
Es begann damit, dass ihre Großmutter von 1990 bis zu ihrem Tod 1995 in einem Pflegeheim in Wuppertal lebte. Wegen der kleinen Rente der alten Dame zahlten die Töchter, Bettina Pendis Mutter und ihre Tante, einen Anteil der Kosten, einen weiteren Anteil übernahm das Sozialamt - als Darlehen. Denn die Seniorin hatte Ansprüche auf ein Haus in Kleinmachnow bei Berlin, in der ehemaligen DDR, erhoben.
2010, nach langen gerichtlichen Verhandlungen und 15 Jahre nach dem Tod der alten Dame, bekam die Familie das Haus zurückübertragen. Das teilte Bettina Pendis Tante pflichtbewusst der Stadt Wuppertal telefonisch mit. Dann bat die Stadt per Brief um Erstattung von rund 88000 Euro.
Doch das war nicht korrekt, sagt Bettina Pendi: „Drei Jahre nach dem Tod erlischt der Anspruch“, sagt sie und verweist auf § 102 im Sozialgesetzbuch XII. „Erlöschen“ sei endgültig, könne auch nicht wie eine Verjährung verzögert werden. Das wussten weder ihre Tante, damals 65, noch ihre Mutter, damals 76 und selbst im Pflegeheim. Im Glauben an die Rechtmäßigkeit des Anspruchs verkauften sie das Haus und überwiesen einen Großteil des Erlöses an Wuppertal.
Als Bettina Pendi einige Zeit später die Angelegenheiten ihrer betagten Mutter übernahm, prüfte sie alles: „Ich habe gemerkt, das kann nicht stimmen. Das ist eine ganz klare Sache.“ Sie hat sich seither in alle juristischen Feinheiten eingearbeitet und ist empört: „Man kann doch nicht zwei alte Damen um ihr Geld betrügen!“
Sie zog für ihre Mutter vors Sozialgericht. „Das hat ganz klar gesagt, dass die Einforderung rechtswidrig war“, sagt Bettina Pendi. Das Gericht entschied aber auch, die Stadt müsse nichts an ihre Mutter zurückzahlen, weil diese gar nichts gezahlt habe - überwiesen worden sei nur vom Konto der Tante.
Bettina Pendi kann jedoch belegen, dass der Erlös des Hausverkaufs auf das Hauskonto ging, das auf den Namen der Tante lief. Dass von dort die 88.000 Euro an die Stadt gingen, der Rest des Erlöses unter den Schwestern aufgeteilt wurde. Für Bettina Pendi Beweis genug, dass die Hälfte der 88.000 Euro ihrer Mutter gehörten.
Das schien auch die Stadt Wuppertal zu überzeugen. Bei einem verabredeten Termin im März legte Bettina Pendi die Unterlagen vor. Dafür war sie extra von ihrem Wohnort in Bayern nach Wuppertal gekommen, brachte eine Bekannte als Zeugin mit. Bei diesem Termin, sagt Bettina Pendi, habe man ihr zugesagt, dass sie das Geld erhalte.
Doch die Überweisung blieb aus. Stattdessen kamen Briefe mit neuen Argumenten. So habe Bettina Pendi keinen Anspruch. Denn hätte ihre Mutter das Geld erhalten, hätte sie es vielleicht bis zu ihrem Tod 2015 ausgegeben.
Aber weil die Sache „unkonventionell“ gelaufen sei, wurden ihr 10 000 Euro ohne Anerkennung einer Rechtspflicht angeboten.
Bettina Pendi will die Gesamtsumme. Sie sagt: „Eine Behörde ist verpflichtet, wenn sie etwas falsch gemacht hat, das richtig zu stellen.“ Sie schrieb an Oberbürgermeister Mucke, pochte darauf, dass er sich persönlich mit der Angelegenheit befasst. Er schrieb zurück, der Rechtsstreit sei abgeschlossen. Die Stadt teile die Rechtsauffassung nicht, dass die einstige Forderung nicht rechtmäßig sei.
Auf WZ-Nachfrage bei der Stadt verweist Sozialdezernent Stefan Kühn ebenfalls auf das Gerichtsurteil: „Wir mussten nichts zurückzahlen.“ Nach Ansicht des Rechtsamts habe die Stadt die Forderung zu Recht erhoben. Es könne jetzt nicht darum gehen, eine Erbschaft auf Kosten der Steuerzahler zu erhöhen. Frau Pendi stehe es ja frei, erneut zu klagen.
Eine Antwort, die Bettina Pendi wütend macht. „Das sagen sie, weil sie wissen, dass ich mir eine Klage nicht leisten kann.“ In zweiter Instanz bestehe Anwaltszwang. Sie seien keine reiche Familie, sagt sie, die Großmutter habe zuletzt in einer Ein-Zimmer-Wohnung gelebt, ihre Mutter nie viel Geld gehabt.
Und sie selbst habe allein drei Söhne großgezogen, arbeite nun neben ihrem Hauptjob noch an einer Tankstelle, um über die Runden zu kommen. Sie ist überzeugt: „Es gibt das Gesetz. Und die Stadt Wuppertal kann nicht gegen Gesetze verstoßen.“ Die Stadt kenne das Gesetz. „Die haben genau gewusst, was sie tun.“ Bettina Pendi will nicht aufgeben.