Bewährung nach tödlichem Verkehrsunfall

Dodge-Fahrer (32) aus Wuppertal entschuldigt sich bei den Hinterbliebenen des Opfers aus Sprockhövel.

Wuppertal. Der Dodge-Pick-up war der große Traum eines 32-jährigen Wuppertalers. Dafür hatte er lange gespart, einen Kredit aufgenommen. "Er war mein Leben", sagt er. Am Nachmittag des 9.Oktobers 2009 wurde er für ihn sowie für einen 62 Jahre alten Mann aus Sprockhövel und dessen Familie zum Alptraum.

Auf der Nächstebrecker Straße kollidierte der mächtige Dodge - er wird als Lkw zugelassen - nach einem Überholmanöver mit dem Wagen des 62-Jährigen. Dessen Volvo wurde die Böschung am Fahrbahnrand hinuntergeschleudert. Der Sprockhöveler erlag noch am gleichen Abend seinen schweren Verletzungen. Am Montag verurteilte das Amtsgericht den Dodge-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Mit brüchiger Stimme hatte der schmächtige Mann versucht, sich im Gerichtssaal bei der Familie zu entschuldigen. Die Witwe und die fünf Töchter des Unfallopfers traten als Nebenkläger auf. Als der Angeklagte Einzelheiten zum Unfall schilderte, verließen einige der jungen Frauen unter Tränen den Gerichtssaal.

An viel will sich der 32-Jährige nicht erinnern können. Er habe ein anderes Fahrzeug überholen wollen, habe Gas gegeben und da sei schon der Volvo vor ihm gewesen. Ein Gutachter sagte aus, dass der Fahrer des Unfallwagens mit bis zu 90 Stundenkilometern unterwegs war - erlaubt ist an der Unfallstelle Tempo 70. Er hält einen Schaltfehler für die wahrscheinlichste Ursache des Unfalls. Dadurch hätten die Hinterrräder des Fahrzeugs blockiert.

Die Anwälte der Hinterbliebenen deuteten in ihren Plädoyers an, der Angeklagte habe mit manchen Äußerungen mangelnde Verantwortung erkennen lassen. Der 32-Jährige - er hat keine Eintragungen im Bundesverkehrsregister und ist nicht vorbestraft - könne die Folgen für die Familie nicht ermessen.

Eine der Töchter habe ihren Beruf als Erzieherin aufgegeben, weil sie es nicht mehr ertrage, mit Kindern zu lachen und zu spielen. Eine andere musste ihre Selbstständigkeit aufgeben, die Beziehung zum Freund ging in die Brüche. Mehrere Familienmitglieder seien in psychologischer Behandlung.

Richterin Susanne Heese: "Es war ein tragischer Fehler, den Sie begangen haben." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.