Beispiel Wuppertal Neue Cannabis-Regeln: Bei den Kontrollen ist noch vieles unklar

Wuppertal · Seit April gilt das neue Cannabis-Gesetz. Doch trotz neuer Verordnung in NRW ist noch vieles unklar - wie das Beispiel Wuppertal zeigt.

Bei der Kontrolle der Cannabisregeln muss noch einiges geklärt werden.

Foto: dpa/Annette Riedl

Seit 1. April gilt das neue Cannabis-Gesetz – erlaubt sind nun der Besitz kleiner Mengen und der Konsum von Cannabis – unter Einhaltung von Regeln, etwa zum Abstand von Schulen. Wer aber diese Regeln wie kontrolliert, klärt sich erst allmählich.

Am 23. April hat das Land eine „Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung“ beschlossen, die seit dem 3. Mai in Kraft ist. Danach sind Städte und Gemeinden für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten, also geringfügigeren Verstößen zuständig: Wenn etwa jemand bis 30 Gramm Cannabis dabei hat – erlaubt sind 25 Gramm. Die Gemeinden sollen auch die Verbotszonen kontrollieren – etwa in der Nähe von Schulen und anderen Jugendeinrichtungen.

Ob diese Arbeit das Ordnungsamt übernimmt, steht noch nicht fest: „Zuständig ist die Gemeinde. Welche Organisationseinheit es letztlich umsetzt, muss noch geklärt werden“, sagt Ordnungsamtsleiter Carsten Vorsich. Werde dem Ordnungsamt die Aufgabe zugewiesen, könne er den Aufwand nicht abschätzen. Seine Mitarbeiter könnten aber nicht systematisch Verbotszonen kontrollieren, sondern nur Hinweisen nachgehen.

Das Gesetz verbietet den Cannabiskonsum „in Sichtweite“ von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. „In Sichtweite“ bedeute in der Praxis 100 Meter Abstand, so Vorsich. Er erwartet dabei Probleme: „Ich denke nicht, dass jedem Konsumenten klar sein wird, ob er sich noch in einem 100 Meter Radius um eine in § 5 KCanG beschriebene Örtlichkeit befindet. Das Gleiche wird auch für die Kollegen, die kontrollieren sollen, gelten.“

Beim Cannabisbesitz werden sie wohl pragmatisch vorgehen. Obwohl die mitgeführte Menge nur durch Wiegen festgestellt werden kann, sollen Mitarbeiter nicht mit Waagen ausgestattet werden. „Sollte jemand angetroffen werden, der offensichtlich mehr als 25 Gramm mitführt, wird dies im Einzelfall geprüft“, so Vorsich. Welche Bußgelder bei Verstößen fällig werden, ist auch noch nicht klar: „Die Regelungen bezüglich der Bußgelder sollen nachgereicht werden“, so Vorsich.

Zusätzliches Personal ist für die Kontrolle der Cannabisregelungen derzeit nicht vorgesehen. Laut der Verordnung soll es für eine wesentliche Mehrbelastung einen Ausgleich geben. Ob das der Fall ist, prüft das Gesundheitsministerium mit den kommunalen Spitzenverbänden – bis Ende 2027. „Bemerkenswert“ findet Vorsich diesen Zeitablauf. Er sagt: „Sobald Erfahrungswerte vorliegen, wird das Thema Personal und Sachkosten thematisiert.“ Was nach seiner Kenntnis auch noch nicht geregelt ist, ist die Zulassung und Kontrolle der Anbauvereinigungen. Am 1. Juli sollen diese ihre Arbeit aufnehmen können.

Bei der Polizei geht man davon aus, dass sich durch das neue Gesetz nicht viel an der Arbeit ändern wird: „Aufgrund eigener Feststellungen oder nach Hinweisen kontrolliert die Polizei Wuppertal die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Cannabisgesetzes, beispielsweise das grundsätzliche Verbot zum Besitz, Anbau, Handel, Abgabe und Erwerb von Cannabisprodukten“, erklärt Sprecher Alexander Kresta. Die polizeilichen Maßnahmen und Kontrollen orientierten sich am Einzelfall, „so dass sich unser Handeln nicht grundlegend durch das Inkrafttreten des Gesetzes verändert hat.“ Auch Polizisten werden nicht mit Waagen ausgerüstet, sondern „im Zweifel erfolgt eine Messung mit einer Feinwaage bei einer zuständigen Fachdienststelle“, so Kresta.

Beim Thema Cannabiskonsum und Autofahren wird noch über einen neuen Grenzwert diskutiert. Bisher gilt in der Praxis, dass ab 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum Sanktionen drohen. Eine vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte Expertengruppe empfiehlt als neuen Grenzwert 3,5 ng/ml Blutserum. Die Polizei spricht sich für eine Beibehaltung des alten Grenzwerts aus und warnt vor erhöhten Unfallzahlen. Auch der ADAC plädiert dafür, nach dem Kiffen nicht zu fahren.