CO-Unfall: Gutachter entlastet Kaminkehrer
Gericht stellt Verfahren gegen 42-Jährigen ein.
Wuppertal. Das Amtsgericht hat das Verfahren gegen einen Wuppertaler Schornsteinfeger wegen fahrlässiger Körperverletzung im Zusammenhang mit einem drei Jahre alten Kohlenmonoxid-Unfall ohne Auflagen eingestellt.
Laut Anklage soll der heute 42-Jährige im Juni 2009 bei der Kontrolle einer Gastherme in der Wohnung einer Frau übersehen haben, dass sich die Abgasklappe des Geräts nicht öffnete und der Wärmetauscher verschmutzt war. Die vorgeschriebene Reinigung soll er nicht angeordnet haben. Laut Anklage hätte er außerdem die Nutzung der Therme untersagen müssen. Drei Tage nach dem Besuch des Schornsteinfegers sei im Bad — dort befand sich die Therme — Kohlenmonoxid (CO) ausgetreten. Die Frau — sie soll zuvor geduscht haben — habe eine lebensgefährliche Vergiftung erlitten.
Im Prozess wurde der Schornsteinfeger klar entlastet. Ein Sachverständiger sagte unter anderem aus, dass die vom Kaminkehrer dokumentierten CO-Werte nicht so hoch waren, dass die Therme hätte stillgelegt werden müssen. Zudem habe der Mann eine Mängelkarte, die auf die erforderliche Reinigung des Geräts hinwies, ausgestellt.
Der Gutachter bemängelte, dass er die nach dem Unfall von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Therme erst Monate später zur Untersuchung bekommen habe. Feststellungen, wie es zu dem Unfall kommen könnte, seien so nicht mehr möglich gewesen. Laut Gericht trug die beim Unfall verletzte Frau keine Spätfolgen davon. spa