Nötige Isolation Stadt warnt vor Verstößen gegen Quarantäneauflagen

Wuppertal · Viele Betroffene würden sich über die Auflagen hinwegsetzen und aggressiv reagieren, teilt das Gesundheitsamt mit. Nun werden härtere Maßnahmen ergriffen.

Die Coronaschutzverordnung schreibt vor, dass sich jeder in Quarantäne begeben muss, der einen positiven Testbefund hat oder durch das Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurde.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Der Krisenstab der Stadt warnt vor Quarantäneverstößen. Anlass ist, dass eine zunehmende Zahl Betroffener im Gespräch mit dem Gesundheitsamt die Verfügungen in Frage stellt, aggressiv reagiert oder sogar ankündigt, sich nicht an die gesetzlichen Auflagen halten zu wollen.

„Auch wenn wir die Belastungen einer zweiwöchigen Quarantäne sehen und viel Verständnis für eine Pandemie-Müdigkeit der Menschen haben, werden wir so eine Entwicklung unter keinen Umständen dulden“, betont Krisenstabsleiter Johannes Slawig. „Wir erleben gerade, wie der Inzidenzwert wieder ansteigt und sich die gefährlichen Mutationen rasant ausbreiten. Es ist unabdingbar, dass jeder Bürger mit einem positiven Befund und jede Kontaktperson sich isolieren. Sonst bekommen wir die Infektionsketten nicht in den Griff.“

Slawig appelliert an alle Wuppertaler, sich solidarisch und verantwortlich zu verhalten und andere nicht zu gefährden. „Niemand möchte einen dritten Lockdown erleben. Eine Quarantäneverfügung ist ein Rechtsakt. Wer dagegen verstößt und nicht zuhause bleibt, muss mit einer Geldstrafe von fünfhundert Euro rechnen. Im Wiederholungsfall werden wir die Maßnahme konsequent durch eine zwangsweise Einweisung in ein geschlossenes Krankenhaus durchsetzen.“

Johannes Slawig warnt vor Verstößen gegen die Quarantäneauflagen.

Foto: Fischer, Andreas (f22)

Die Coronaschutzverordnung schreibt vor, dass sich jeder in Quarantäne begeben muss, der einen positiven Testbefund hat oder durch das Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurde. Vierzehn Tage müssen Betroffene in diesem Fall ausschließlich in den eigenen vier Wänden verbringen und dürfen auch keinen Besuch empfangen.

(red)