Cronenberg: Bewährung für Luntenleger

Bis zuletzt bestritt ein junger Mann, im Januar 2006 versucht zu haben, den Geldautomaten der Commerzbank zu sprengen. Verurteilt wurde er trotzdem.

<strong>Wuppertal. Der junge Mann auf der Anklagebank wirkte ziemlich gelassen: "Ich weiß gar nicht, was ich hier soll", sagte er gestern bei Prozessbeginn um die geplante Sprengung des Geldautomaten in der Commerzbank an der Hauptstraße in Cronenberg. Laut Anklage soll der 27-Jährige in der Nacht des 31. Januar 2006 zwischen 1 und 2 Uhr in den Vorraum der Filiale eingebrochen sein und den Geldautomaten mit einem Gasgemisch präpariert haben. Der Plan: Von Außen sollte das Gerät dann per Lunte gesprengt werden. Damals quasi der letzte Schrei unter Kriminellen (siehe Kasten rechts).

"Ich weiß gar nicht, was ich hier soll." Der Angeklagte vor Gericht.

Doch es blieb beim Versuch. Den Cronenbergern blieb der große Knall erspart. Zweimal versuchte der Täter, die Lunte zu entzünden. Jedes Mal ging sie aus. Beim zweiten Versuch, ging die Flamme 15 Zentimeter vor dem Geldausgabeschlitz des Automaten aus.

Dafür geriet der 27-Jährige ins Visier der Fahnder und deren moderner Spurenauswertung. Denn an der aus Stoffresten gefertigten Lunte fanden sich DNA-Spuren, die schnurstracks zum Angeklagten führten. Weil er die Spurenlage nicht schlüssig erklären konnte, musste er im Mai dieses Jahres den Gang in die U-Haft antreten.

Den Sprengversuch stritt er aber weiter ab. So wurde gestern eine Zeitungsbotin in den Zeugenstand gebeten. Sie erinnerte sich daran, in jener Nacht einen jungen Mann auf der Hauptstraße unweit der Filiale gesehen zu haben. Mit Blick in Richtung Anklagebank sagte sie: "Vom Munde er ähnlich - zu 80 Prozent könnte er es gewesen sein."

Der Angeklagte - er ist mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft - behauptete dagegen, zuletzt vor sieben Jahren einmal in Cronenberg gewesen zu sein. Was er am Tatabend gemacht hat, wüsste er nicht mehr: "Tagebuch schreibe ich nicht."

Das Urteil: Ein Jahr und acht Monate Haft - auf Bewährung. 200 gemeinnützige Arbeitsstunde muss der 27-Jährige ableisten und sich vier Jahre lang straffrei führen, sonst landet er im Gefängnis. Dorthin musste er gestern nicht mehr zurückkehren. Nach drei Monaten U-Haft hob das Amtsgericht gestern den Haftbefehl auf.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.