Freizeit Dieser Experte sorgt für sichere Spielplätze in Wuppertal (mit Video)

Wuppertal · Der Experte prüft die Geräte auf technische Mängel, Verschleiß und mehr. Er erstellt zudem auch Gutachten.

Sven Krafzik kontrolliert bei Wippen unter anderem auch, ob die Federn sicher sind.

Foto: Anna Schwartz

Mit einem metallenen Prüfkörper kontrolliert Sven Krafzik die Abstände der einzelnen Kettenglieder der Kontaktschaukel auf einem Spielplatz in Vohwinkel. „Damit guckt man, ob sich die Kettenglieder geweitet haben, ob es Probleme mit einzelnen Kettengliedern gibt“, erklärt Krafzik, der von der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Spielplatzgeräte ist. In dieser Funktion überprüft er regelmäßig Spielplätze.

So können beispielsweise technische Mängel oder Verschleiß an den Geräten die Sicherheit beeinträchtigen. „Es gibt drei Inspektionsarten für Spielplätze: Die visuelle Inspektion findet mindestens wöchentlich statt, je nach Frequentierung des Platzes erfolgt sie bis zu täglich. Die operative Inspektion erfolgt in Abständen von ein bis drei Monaten und die Jahreshauptinspektion alle zwölf Monate.“

Auch die Beschilderung prüft der Sachverständige

Was geschieht nun bei den einzelnen Inspektionsarten? „Bei der visuellen Inspektion wird nach Scherben, Verunreinigungen oder Beschädigungen an den Geräten geschaut. Bei der operativen Inspektion werden unter anderem Kleinteile ausgetauscht, das Fallschutzmaterial überprüft. Es werden Gelenke, Schrauben und Bolzen überprüft und diverse andere Kleinigkeiten.“

Bei der Hauptinspektion gehe es darum, „den Gesamtzustand des Spielplatzes zu erfassen. Es werden alle Geräte im genaueren Bereich kontrolliert, ebenso die Zugänge und die Beschilderungen.“ So gelten auch für die Schilder bestimmte Vorgaben. Unter anderem „muss eine Notrufnummer vermerkt sein sowie der Name und die Adresse des Spielplatzes, damit man bei einem Notfall weiß, welcher Spielplatz gemeint ist“. Auch eine Kontaktmöglichkeit mit dem Betreiber des Platzes muss angegeben sein.

„Wenn Wasserläufe vorhanden sind, werden sie bei der jährlichen Hauptinspektion ebenfalls überprüft, zwecks Wasserströmung und Wasserstärken beziehungsweise Wassertiefen“, berichtet Sven Krafzik weiter.

Der Sachverständige prüft bei seinen Inspektionen beispielsweise die Kettenglieder von Schaukeln, die Fundamente von Spielgeräten oder auch die Federn von Wippen. So geht es bei den Wippenfedern darum, die Gefahr von Quetschverletzungen auszuschließen. „An der engsten Stelle der Feder darf sie nicht mehr als zwölf Millimeter zusammengehen.“ Auch das Material und dessen Dichte im Zusammenhang mit Fallhöhen prüft Sven Krafzik.

„Je nach freier Fallhöhe gibt es unterschiedliche Materialien und Stärken.“ Die freie Fallhöhe wird je nach Spielgerät festgelegt. Bei einer Wippe ist das beispielsweise die Höhe des Sitzes, bei einem Klettergerüst der oberste Balken, sofern dieser durch die Kinder zu erreichen ist.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellt Sven Krafzik auch Gerichtsgutachten, wenn es zu Unfällen auf Spielplätzen gekommen ist. „Es gibt aber nur wenige Unfälle mit schweren Verletzungen“, sagt der Experte.

Prellungen gehören zu den zulässigen Verletzungen

Dabei wird nach sogenannten zulässigen und unzulässigen Verletzungen unterschieden. „Zu den zulässigen Verletzungen gehören unter anderem Schürfwunden und Prellungen, aber auch Knochenbrüche.“ So kann es vorkommen, dass die Kinder bei einem Sturz unglücklich aufkommen und sich etwas brechen. Das habe dann nicht zwangsläufig mit der Sicherheit des Spielplatzes zu tun. Zu den sogenannten unzulässigen Verletzungen zählen der Verlust von Sinnesorganen, abgerissene Gliedmaßen oder auch Strangulation.

Zu Krafziks Auftraggebern gehören Städte, Immobiliengesellschaften, Campingplatzbetreiber und Hotels. Den Zeitraum der Prüfung legt dabei der Auftraggeber fest. Nach Abschluss der Inspektion schreibt Krafzik einen Prüfbericht, in dem mögliche Mängel ebenso aufgeführt sind wie Maßnahmen, die der Betreiber durchführen muss. Der Experte ist in ganz Deutschland unterwegs. „Ich prüfe im Jahr etwa 400 Spielplätze.“ Eine Prüfung dauere dabei je nach Größe des Spielplatzes 30 bis 60 Minuten. Auch Spielgeräte in privaten Gärten müssen regelmäßig gewartet werden. „Dafür machen die Hersteller entsprechende Vorgaben“, so Krafzik. Er berichtet von einem Fall, wo ein Vater ein Spielgerät aufgebaut hat, das später zusammengebrochen ist. Der Vater wollte gegen den Hersteller klagen, doch Krafzik stellte fest, dass die Wartungsvorgaben nicht eingehalten worden waren.