Drogenplantage in der Wohnung: Haftstrafe für Vorbestraften
Wuppertal. Weil er im vergangenen Jahr in seinem Schlafzimmer in einer Wohnung an der Wiesenstraße 28 Cannabispflanzen gezüchtet haben soll, ist ein 34 Jahre alter Wuppertaler am heutigen Donnerstag vom Amtsgericht verurteilt worden.
Unter Einbeziehung eines Richterspruchs aus Frankfurt (ein Jahr und acht Monate wegen räuberischer Erpressung) legte das Wuppertaler Amtsgericht das Strafmaß am Donnerstag auf zwei Jahre und zwei Monate Haft fest. Laut Anklage waren in der Wohnung des Mannes unter anderem Spezialdünger, eine zeitgesteuerte Pflanzenlampe und die Ernte (553,89 Gramm) gefunden beziehungsweise sichergestellt worden. Im Prozess hatte der Wuppertaler — er ist auf freiem Fuß — ein umfassendes Geständnis abgelegt.
In einem anderen Prozess wurde ein 28-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Der Mann hatte zuvor eingeräumt, von einem bislang unbekannten Dealer Marihuana gekauft und in seiner Wohnung Drogenpilze aufbewahrt zu haben. Der Wuppertaler stand zur Tatzeit unter Bewährung. Auch er ist auf freiem Fuß. Beide Urteile des Amtsgerichts sind noch nicht rechtskräftig. spa