Eine Ausnahme für die Retterin: Falschparken kann kostenlos sein

Was eine Dönbergerin falsch machte, als sie einer Bekannten half — und dabei im Halteverbot parkte.

Wuppertal. Gabriele Falkenhain versteht die Welt nicht mehr: „Ich wollte nur helfen und jetzt muss ich zahlen. Ich werde für meine Hilfsbereitschaft bestraft“, ärgert sich die Dönbergerin, die in einem Notfall eigentlich alles richtig machte, dabei allerdings gegen die Straßenverkehrsordnung verstieß und nun zur Kasse gebeten werden soll.

Was war passiert? Als Falkenhain eine Bekannte besuchte, fiel ihr auf, dass die 91-Jährige sehr schwach wirkte. „Sie hatte Beine wie Pudding, klagte über Kopf- und Bauchschmerzen und bat mich, sie ins Krankenhaus zu bringen“, erinnert sich Falkenhain.

So fuhr sie die befreundete Rentnerin ins Bethesda-Krankenhaus nach Katernberg. Dort angekommen, fand sie allerdings keinen freien Parkplatz und stellte ihren Wagen auf einen Behindertenparkplatz auf der Hainstraße — vor dem Haupteingang des Krankenhauses. „Ich konnte nicht weiter weg parken, weil meine Bekannte zu schwach war, um größere Strecken zu laufen.“ So stellte sie sich „ganz bewusst“ auf den Behindertenparkplatz, übergab die 91-Jährige einer Krankenschwester und ging zurück zu ihrem Auto. Maximal drei Minuten habe die Aktion gedauert, sagte Falkenhain der WZ. Doch als sie wieder vor ihrem Auto stand, hing ein Knöllchen am Scheibenwischer. Auch ein Gespräch mit der noch anwesenden Politesse brachte nichts. Nun soll die Helferin 30 Euro wegen Falschparkens zahlen.

Carsten Vorsich, Abteilungsleiter Verkehr beim Ordnungsamt, kennt derartige Fälle: „Für diese Notfälle gibt es zwei Ausnahmen im Ordnungswidrigkeitengesetz. Wer aus Notwehr handelt, weil das eigene Leben bedroht ist, darf auch im Halteverbot parken. Dasselbe gilt für den so genannten Notstand, wenn jemand andere Leben retten oder Rechtsgut schützen möchte.“ Zwar gelten die Ausnahmen nicht, wenn jemand bloß einen kleinen blauen Fleck hat, „ein Schwächeanfall einer 91-Jährigen ist aber sehr wohl ein Notfall“, sagt Vorsich. Gabriele Falkenhain habe lediglich den Fehler gemacht, sich keine Bestätigung des Krankenhauses zu holen. Das müsse sie nun nachholen und diese dem Ordnungsamt vorlegen.

Gabriele Falkenhain ist erleichtert: „Das ist eine faire Lösung. Es kann ja nicht sein, dass jemand 30 Euro zahlen muss, nur weil er einer notleidenden Person helfen möchte.“