Corona Einkauf ohne Maske verboten: Wuppertaler Asthmatikerin ärgert sich

Die Corona-Pandemie führt immer wieder zu schwierigen Situationen. Denn die Corona-Schutzmaßnahmen sind nicht für alle gleich leicht einzuhalten. Martina Wagner sagt zum Beispiel: „Eine Maske bedeutet für mich Lebensgefahr.“ Sie sei lungenkrank und Asthmatikerin, leide unter Panik-Attacken.

Martina Wagner durfte nicht ohne Maske in den Media Markt.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Deshalb habe sie ein Attest vom Arzt, dass sie keine Maske tragen kann. Im Media Markt wollte man sie trotzdem nicht ins Geschäft lassen.

Ihre Mutter habe an diesem Tag dringend ein neues Telefon gebraucht, erzählt Martina Wagner. Denn sie und ihre Mutter hielten engen Kontakt, eben weil sie so krank sei. „Ich hatte mal ein akutes Atemnotsyndrom, lag dann im Koma“, sagt sie, um die Gefahr für sich zu verdeutlichen. Weil das Telefon der Mutter kaputt gegangen war, wollten sie gemeinsam ein neues kaufen.

Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes habe sie aber an der Tür des Media Marktes aufgehalten, obwohl Martina Wagner ihren Schwerbehinderten-Ausweis und ihr Attest griffbereit hatte. Als sie den Geschäftsführer sprechen wollte, sei der Chef des Sicherheitsdienstes gekommen, habe ihr ein Visier gegeben. „Unter diesem Visier hatte ich ebenfalls erhebliche Probleme, weil es eng am Kopf liegt, es keine Luftzirkulation gibt und es dann stickig wird und man Kohlendioxid einatmet“, erklärt Martina Wagner. Sie habe es dennoch aufgesetzt um guten Willen zu zeigen.

Aber sie habe Panik bekommen, obwohl sie versuchte, das Gefühl wegzudrücken. „Meine Mutter hat gemerkt, dass ich am ganzen Körper gezittert habe.“ Schnell hätten sie ein Telefon geholt und an der Kasse erneut nach dem Geschäftsführer gefragt. Dem wollte sie ihre besondere Situation erklären. „Er hat gesagt, das ist mir egal“, empört sie sich. Er habe auf der Maskenpflicht bestanden – obwohl er selbst keine Maske getragen habe. Und sie auf die Möglichkeit verwiesen, online zu bestellen. „Aber wir brauchten das Telefon dringend“, so Martina Wagner. „Das hat er komplett nicht verstanden. Das prallte alles an ihm ab.“

Sie ärgert sich: Die Coronaschutzverordnung sehe Ausnahmen von der Maskenpflicht für Kranke vor. Das Verhalten sei eine Diskriminierung von Schwerbehinderten, die im Grundgesetz verboten sei. Daran müssten sich auch Geschäftsinhaber halten.

„Geschäftsinhaber
dürfen entscheiden“

Dem widerspricht Ralf Engel, Geschäftsführer des Handelsverbands NRW-Rheinland. Geschäftsinhaber könnten entscheiden, nur Menschen mit Maske ins Geschäft zu lassen. Und auch, dass sie keine Ressourcen haben, sich mit Attesten zu befassen. Im Übrigen erlebe er, dass in Geschäften Kunden ohne Maske sehr freundlich angesprochen, ihnen auch Masken angeboten werden, wenn sie keine dabei haben.

Dass Geschäftsinhaber Kunden ohne Maske den Zutritt verweigern können, bestätigt auch Petra Bömkes, Vorsitzende des städtischen Beirats für Menschen mit Behinderungen: „Geschäftsinhaber haben ein Hausrecht.“ Sie hat bisher noch von wenigen solcher Fälle gehört, bietet sich aber zur Unterstützung an: „Wir haben eine Reihe von Experten.“

Sie selbst gehöre zur Risikogruppe, habe eine behinderte Tochter. Daher sei sie weiter zurückhaltend mit Einkäufen, zu sehr fürchtet sie eine Ansteckung. Die fürchtet Martina Wagner auch, geht deshalb nur außerhalb der Stoßzeiten in ihren Stamm-Supermarkt, hält dann größtmöglichen Abstand zu anderen – auch wenn es dann länger dauert. Dort dürfe sie aber ohne Maske ins Geschäft.

Petra Bömkes hat auch Verständnis für die Geschäftsinhaber, die in einer schwierigen Situation seien, weil andere Kunden sie eventuell auf Besucher ohne Maske ansprechen. Dass Media Markt ein Visier angeboten habe, sei kooperativ.

Das sei allgemeines Vorgehen, bestätigt eine Sprecherin des Unternehmens: „Der Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter sowie die Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen hat für uns höchste Priorität. Daher halten wir für Kunden, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können und ein gültiges Attest oder eine ärztliche Bescheinigung bei sich führen, in unseren Märkten in Deutschland desinfizierte Visiere für die Dauer ihres Einkaufs bei uns bereit.“ Die Leih-Visiere erhielten Kunden an der Information im Markt. Sie sagt aber auch: „Ein Zutritt ohne Mund-Nasen-Bedeckung oder Visier ist leider nicht möglich.“ Sie äußert Bedauern, sollte es zu Missverständnissen gekommen sein: „Wir möchten uns in aller Form entschuldigen.“ Sie nähmen die Nachfrage der Westdeutschen Zeitung zu dem Vorfall zum Anlass, die Mitarbeiter zur Einhaltung der Regeln zu sensibilisieren.