Wuppertal Einmal geparkt, zwei Knöllchen bekommen

Mato Maric sollte für ein Vergehen zweimal zahlen. Die Ursache: Das Ordnungsamt hatte den Ventilstand des Wagens falsch gemessen.

Foto: Andreas Fischer

Wuppertal. Zwischen Arbeitsplatz und Feierabend liegt für Mato Maric nicht nur die Fahrt nach Hause, sondern vor allem die Suche nach einen Parkplatz. Und das kann dauern. „Manchmal fahre ich eine Viertelstunde um den Block oder stelle mich irgendwo hin und warte, dass jemand wegfährt. Es ist jeden Tag ein Kampf“, sagt der Elberfelder. Vor einigen Wochen hat er irgendwann entnervt aufgegeben und das Auto im eingeschränkten Halteverbot abgestellt. „Abends spät habe ich noch gesehen, dass ich ein Knöllchen dran hatte.“ Das nahm er in Kauf.

Doch als am nächsten Morgen zwei Zettel an der Windschutzscheibe klemmten, schwand das Verständnis. „Mir war nicht klar, warum ich für das gleiche Vergehen zweimal bestraft werden sollte.“

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Der 48-Jährige wartete den Bußgeldbescheid ab, zahlte den ersten Teil der Strafe und schaltete einen Anwalt ein, um sich gegen Aufschlag zu wehren. „Er beantragte Akteneinsicht und dort war vermerkt, dass ich aufgrund des Ventilstandes das Auto bewegt haben musste. Bei näherer Prüfung kam jedoch heraus, dass die Dame vom Ordnungsamt einmal den Vorderreifen und einmal das Hinterrad aufgenommen hatte.“ Nach dem Einspruch legte die Verwaltung den Fall zu den Akten. „Der zweite Bescheid war fehlerhaft ausgestellt und deshalb haben wir es zurück genommen. Damit war der Fall für uns erledigt“, bestätigt Stadtsprecherin Ulrike Schmidt-Keßler.

Sie kann grundsätzlich nicht empfehlen, das Auto im eingeschränkten Halteverbot längere Zeit abzustellen. „Wir haben nach drei Stunden das Recht abzuschleppen, im absoluten halteverbot sogar sofort.“ Die Schilder seien bewusst aufgestellt und dienten häufig dazu, Rettungswege frei oder Einmündungen übersichtlich zu halten. Dennoch habe jeder die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, wenn er den Eindruck habe, dass der Sachverhalt nicht richtig sei.

Mato Maric hat zwar sein Recht bekommen, doch die Anwaltskosten musste er selbst tragen. „Finanziell hat sich das für mich nicht gelohnt. Doch ich habe lieber den Anwalt bezahlt, als eine Ungerechtigkeit hinzunehmen.“

Wenn er zunächst den Bußgeldbescheid abgewartet und anschließend widersprochen hätte, wären die Anwaltskosten zwar zu Lasten der Stadt gegangen, gleichzeitig hätten sich jedoch die Verwaltungsgebühren auf bis zu 80 Euro erhöht. „Gewinn macht die Verwaltung in jedem Fall“, betont Mato Maric. Sein grundsätzliches Park-Problem ist damit jedoch nicht gelöst. „Gerade sehe ich vier Autos die im Halteverbot stehen und auch darauf hoffen, dass heute niemand vorbei kommt.“

Die Parkflächen im öffentlichen Raum ließen sich nicht beliebig erweitern, betont Ulrike Schmidt-Keßler. Gerade in den Elberfelder Altbauvierteln fehle schlicht der Platz. „Garagen sind nicht überall realisierbar.“ Ein weiterer Grund für die Enge sei, dass viele Haushalte mehr als ein Auto hätten. Jeder müsse daher für sich einen Weg finden, damit umzugehen. „Ob jemand vermehrt das Rad oder Bus und Bahn nutzt oder ein Stück zu Fuß geht, hängt vom Alter, vom Radius und der individuellen Beweglichkeit ab.“

Mato Maric wird also auch künftig die Straßen nach einem freien Platz absuchen. „Einen zu finden, ist wie ein Sechser im Lotto.“