Anwohner vor Gericht gescheitert Warum das Osterholz in Wuppertal gerodet werden darf

Wuppertal · Teile des Osterholzer Waldes dürfen gerodet werden, um die Halde Oetelshofen zu erweitern. Die Anwohner sind vor Gericht gescheitert.

Teile des Osterholz-Waldes dürfen gerodet werden. Das hat nun ein Gericht entschieden.

Foto: Fries, Stefan (fri)

Die Halde Oetelshofen darf erweitert werden, das geht aus zwei Beschlüssen des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf hervor. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 25. Mai 2021 nun rechtmäßig.

Grundstückseigentümer hatten sich erfolglos gegen den Planfeststellungsbeschluss per Eilantrag gewehrt. Die Antragsteller wollten verhindern, dass die Halde nach Westen hin erweitert wird, um Kalkstein abzubauen. Dazu ist unter anderem die Rodung des Osterholz notwendig.

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss sei nach der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung offensichtlich rechtmäßig. Die Antragsteller seien nur hinsichtlich ihrer eigenen Rechte rügebefugt, Belange der Allgemeinheit, etwa die generelle Bedeutung des Waldes für die Umwelt, könnten sie vor Gericht nicht mit Erfolg geltend machen. Soweit sie antragsbefugt seien, beispielsweise hinsichtlich der auf ihre Grundstücke einwirkenden Immissionen (insbesondere Lärm und Staub), griffen ihre Rügen nicht durch. Das gelte insbesondere bezüglich der Angriffe gegen die Gutachten und Stellungnahmen, wonach die nachteiligen Einwirkungen des Vorhabens im Ergebnis im rechtlich zulässigen Bereich blieben.

Gegen die Beschlüsse ist eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich. Gegen die Beschlüsse kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. „Das behalten wir uns auf jeden Fall vor“, sagt Marjolein Schlüter von der Initiative „Osterholt bleibt“. Sie sei vor allem enttäuscht von der Aussage, dass dem Klima nicht zwangsläufig alle anderen Interessen unterzuordnen seien. „Das wird der Gesellschaft noch auf die Füße fallen.“

Zur den Gerichtsbeschlüssen sagt Till Iseke von den Kalkwerken Oetelshofen: „Das haben wir aufgrund der Faktenlage auch so erwartet.“ Ein Termin für einen Start der Rodung stehe noch nicht fest, sagt Till Iseke. Man sei noch dabei, die Möglichkeit des Standorts Neandertal auszuloten, der aber große zeitliche und wirtschaftliche Nachteile habe.

(red)