Verhandlung in Wuppertal Falschgeld-Betrüger mit dreister Ebay-Masche muss fast drei Jahre ins Gefängnis

Wuppertal · Auf einem McDonald’s-Parkplatz drehte ein Komplize einem privaten Handy-Verkäufer Blüten an. Der merkte den Betrug allerdings sofort. Jetzt wurde dem 22-jährigen Täter der Prozess gemacht.

Ein Falschgeld-Betrüger ist aufgeflogen.

Foto: dpa/Boris Roessler

Ein 22-jähriger Falschgeldbetrüger ist am Mittwoch in Wuppertal zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Er soll sich nach Angaben von Oberstaatsanwalt Wolf-Timan Baumert übers Internet im Januar und Februar dieses Jahres Falschgeld besorgt haben und damit auf Einkaufstour in NRW gegangen sein. In Wuppertal wurde er schließlich gefasst.

Die Staatsanwaltschaft geht von folgender Masche aus: Der Beschuldigte soll übers Internet bei privaten Verkäufern iPhones erworben haben. Diese rief er später an und vereinbarte eine Barzahlung vor Ort. Unter einem Vorwand - „ich finde keinen Parkplatz“ - soll er seine Opfer für eine rasche Übergabe auf die Straße gelockt haben. Dort übergab nach derzeitigem Kenntnisstand ein Komplize die Blüten und nahm die iPhones entgegen. Bevor der Verkäufer sich die Scheine genauer ansehen konnte, verschwand der Überbringer auch schon. Baumert: „Der Beschuldigte selbst war nie zu sehen.“

Dieses Vorgehen soll einige Male gut gegangen sein. Der Düsseldorfer war damit etwa in Köln und anderen Städten erfolgreich. In Wuppertal-Oberbarmen soll er etwa an der Straße Krühbusch ein iPhone für 1400 Euro mit Falschgeld bezahlt haben.

Als er die Masche erneut auf dem McDonald’s Parkplatz in Uellendahl abziehen wollte, erkannte der um 1200 Euro geprellte Verkäufer sehr schnell das Falschgeld und verfolgte die Betrüger in ihrem Wagen. Die alarmierte Polizei konnte die Männer festnehmen und fand weiteres Falschgeld im Auto.

Der 22-Jährige ist für das Justizsystem kein Unbekannter. Andere Staatsanwaltschaften sollen den jungen Mann laut Baumert bereits gesucht haben. Einer der Vorwürfe: Geldwäsche. Das Falschgeld soll der Täter über einen Großhändler im Internet bezogen haben.