Prozess Wuppertaler Heiratsschwindler verurteilt: Betrug mit Kreuzfahrten, Schimmelbeseitigung und Thermomix

Ein 33-jähriger Wuppertaler hat drei Frauen mit findigen Maschen um ihr Geld gebracht. Dafür wurde er am Dienstag vom Düsseldorfer Amtsgericht verurteilt.

Ein Mann aus Wuppertal prellte drei Frauen um viel Geld.

Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn/Andrea Warnecke

Zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, hat das Amtsgericht Düsseldorf am Dienstag einen 33-jährigen Wuppertaler verurteilt, der als eine Art „Heiratsschwindler“ drei Frauen ausgenommen hat. Er muss außerdem einer Frau noch einen Restschaden von 29 000 Euro ersetzen.

Der Angeklagte hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin im Prozess zugegeben, dass er den drei Frauen jeweils ernsthaftes Interesse an einer Beziehung inklusive Zukunftsplänen vorgespielt hat, um Geld von ihnen zu bekommen. 

Die erste Frau lernte er Anfang 2019 kennen, plante mit ihr eine Kreuzfahrt. Er erklärte, sie könnten die bereits gebuchte Reise eines Freundes übernehmen und müssten nur jeweils 1100 Euro für die Namensänderung zahlen. Darum wollte er sich kümmern. Die Frau überwies ihm dafür 1100 Euro, aber eine gemeinsame Reise fand nie statt.

Mit der gleichen Masche erhielt er kurz danach im Februar 2019 von einer weiteren Frau 1850 Euro. Diese betrat ebenfalls kein Kreuzfahrtschiff mit ihm. Er brachte sie aber in der Folgezeit um noch viel mehr Geld. Er spielte ihr vor, eine gemeinsame Wohnung – die sie zuvor besichtigten – zu renovieren und einzurichten, dann, dort einen Wasserschaden und schließlich Schimmel zu beseitigen. Dafür überwies ihm die verliebte Frau knapp 20 000 Euro, für den Kauf eines Autos weitere 10 000 Euro. Kurz danach behauptete er, in die Wohnung sei eingebrochen worden, die 10 000 Euro seien weg – sie übergab ihm erneut 9700 Euro. Im Dezember 2019 bestellte der Angeklagte dann noch ohne ihr Wissen zwei Thermomix im Wert von jeweils 1400 Euro auf ihren Namen, ohne sie bezahlen zu wollen.

Im Januar 2020 fand er dann ein drittes Opfer. Dieser Frau suggerierte er, er habe bereits 5000 Euro für eine gemeinsame Kreuzfahrt bezahlt, daher überwies sie ihm ihren Anteil. Auch aus dieser Reise wurde nichts.

Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte den Schaden bei den Frauen wiedergutmachen. Einen Teil hat er bereits geleistet, offen sind noch 29 000 Euro bei der Frau, die er am meisten geschädigt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. kati