Mobilität Fuss e.V. fordert Etat für Fußvergängerverkehr in Wuppertal
Wuppertal · Der Verein erinnert die Parteien daran, dass sie eine Gleichberechtigung aller Mobilitätsarten gutheißen. Das müsse sich auch praktisch auswirken.
„Wir beantragen bei allen im Rat der Stadt Wuppertal vertretenen Parteien, sich mittels eines gemeinsamen Antrags für einen eigenen Fußverkehrs-Etat im neuen zu erstellenden Haushalt 2022/23 einzusetzen und stark zu machen“, schreibt der Verein an SPD, CDU, Grüne, FDP, Linke und WfW. Der Verein schlägt vor, 200 000 Euro für zwei Jahre im Doppelhaushalt 2022/23 für den Fußverkehr einzustellen.
Gleichzeitig wendet er sich an Oberbürgermeister Uwe Schneidewind und fordert ihn auf, sich für Fußgänger einzusetzen und das Anliegen zu unterstützen.
Die Parteien sollen sich gemäß ihren Programmen und ihrer mündlichen Aussagen für den Fußverkehr starkmachen und „dieser 100 Prozent klimafreundlichen Mobilitätsart“ in Wuppertal eine höhere Attraktivität verleihen. „Dazu bedarf es neben dem guten Willen vor allem auch Geld“, betonen die Fußgänger-Vertreter.
„Gleichberechtigung muss sich auch in Geld messen lassen“
In Gesprächen mit den diversen Fraktionen des Rates sei von Seiten der Parteien immer wieder betont worden, dass diese eine Gleichberechtigung der unterschiedlichen Mobilitätsarten gutheißen und dieses Ziel mit ihrer Politik auch zu unterstützen beabsichtigen. „Leider ist davon in Bezug auf die Mobilitätsart Fußverkehr auf Wuppertaler Straßen und Gehwegen wenig zu sehen und zu erleben“, so die Kritik von Fuss e.V.
„Gleichberechtigung für den Fußverkehr muss sich auch in Geld messen lassen können. Er muss unabhängig von Kraft- und Radverkehr betrachtet werden, mit eigenen Programmen und Zielsetzungen und mit einer Fußverkehrsstrategie für unsere Stadt“, fordert der Verein. Die Parteien sollten sich mit einem gemeinsamen Antrag für einen eigenen Fußverkehrs-Etat im derzeit diskutierten Haushalt 2022/23 einsetzen.
Es reiche nicht mehr, den Fußverkehr durch Straßenbaumittel zu finanzieren. Dadurch bleibe der Fußverkehr benachteiligt und erhalte nicht die bedeutende Stellung, die er verdient.
Maßnahmen zur Unterstützung des Fußverkehrs
Durch einen eigenen Etat könnten nicht nur Projekte des Fußverkehrs gefördert werden, vielmehr sei es auch ein verkehrspolitisches Bekenntnis zu dieser von allen genutzten Verkehrsart. „Erst mit einem Fußverkehrs-Etat wird gemessen werden können, wie ernst es die Politik in Wuppertal mit dieser vernachlässigten Verkehrsart wirklich nimmt“, erklärt der Verein.
Ein eigener Etat sei notwendig für folgende Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs: das Konzept einer Fußverkehrsstrategie, das Errichten von Gehwegnasen zu Sicherung von Übergängen an Einmündungen, die Markierung von Übergängen, insbesondere in der Nähe von Schulen, den Eigenanteil bei Förderanträgen den Fußverkehr betreffend – etwa für die Neuerrichtung der 2020 abgerissenen Fußverkehrsbrücke Saarbrücker Straße / Am Clef oder für Treppenanlagen, neue Wege durch das Stadtgebiet – zum Beispiel die Parkpromenade Barmen, Planung und Einrichtung eines Fußwege-Leitsystems im gesamten Stadtgebiet und die Einrichtung von Zebrastreifen. kati