Geliebte soll per Video aussagen

Springmann-Prozess: Verteidigung sieht Aussage der gesundheitlich angeschlagenen Zeugin kritisch. Die fürchtet möglicherweise ein Zusammentreffen mit dem angeklagten Enkel.

Foto: Andreas Fischer

Mit der Anhörung einer Polizeibeamtin und Verfahrensfragen ist am Montag im Landgericht Wuppertal der Prozess um den Doppelmord an dem Unternehmerpaar Christa und Enno Springmann fortgesetzt worden. Nach einer rund vierwöchigen Pause hatte das Gericht nach Angaben des Vorsitzenden Richters Robert Bertling zunächst einen „Berg von Infos“ den Prozessbeteiligten zu verkünden. Recht schnell entzündete sich die Diskussion dabei an der Frage, ob die geplante Vernehmung einer mutmaßlichen früheren Geliebten von Enno Springmann stattfinden kann. Die Frau kann nach Angaben eines Facharztes zwar nicht aussagen, weil sie an Bluthochdruck und einer Arterienerkrankung leidet, will sich aber auf eigenen Wunsch gleichwohl in dem Verfahren äußern — sofern sie denn in einem anderen Raum per Video-Übertragung durch das Gericht und die Verfahrensbeteiligten befragt werden kann. Die Zeugin fürchtet offenbar das Zusammentreffen mit dem angeklagten Enkel von Enno Springmann im Gerichtssaal.

Aus Sicht des Gerichts spricht derzeit nichts gegen die für Mittwoch geplante Anhörung der Frau, da dass ärztliche Attest nach Ansicht von Richter Bertling vor allem auf eine mögliche gesundheitliche Gefährdung der Zeugin hinweist, nicht aber einen grundsätzlichen Ausschluss der Frau von der Verhandlung bedeutet. Das sah Verteidiger Klaus Bernsmann allerdings anders: Die Voraussetzungen für eine Video-Befragung der Frau lägen nicht vor, weil die Gefahr bestünde, dass die Zeugin bei einer länger andauernden Befragung möglicherweise abbricht oder mit Verweis auf ihren gesundheitlichen Zustand Fragen der Verteidigung ausweicht. Man müsse im Vorfeld eine „gesundheitliche Gefährdung ausschließen“ können, betonte Bernsmann.

Richter Bertling erklärte, er wolle in der Sache noch einmal mit dem Arzt Rücksprache halten, auch mit der Anwältin der Frau soll noch einmal gesprochen werden. Zudem soll die potenzielle Zeugin am nächsten Prozesstag noch einmal ausdrücklich dazu befragt werden, ob sie sich in der Lage sieht, eine Video-Anhörung zu absolvieren. Staatsanwalt Hauke Pahre verwies darauf, dass es „kein Problem“ sei, mit der Befragung der Zeugin zunächst zu beginnen. „Dann können wir immer noch aufhören, wenn es nicht mehr geht.“ Das Gericht will nun am Mittwoch das weitere Vorgehen verkünden. Die Verteidigung verlangte ein „ärztliches Bulletin“, das die Verhandlungsfähigkeit der Frau nachweist.

Auch wegen zwei vorläufiger schriftlicher Gutachten gab es Differenzen. Die beiden Sachverständigen, die die Gutachten erstellt hatten, sind in dem Verfahren bislang noch nicht gehört werden. Ihre Gutachten sind jedoch Bestandteil von Unterlagen, die unter anderem die Schöffen erhalten haben und lesen konnten. Die Verteidigung von Benjamin Springmann befürchtet nun, dass die Laienrichter durch die Bekanntgabe dieser Gutachten „voreingenommen“ sein könnten. Nun müsse geprüft werden, ob die Gutachten in dem Verfahren überhaupt noch genutzt werden dürfen, erklärte Verteidiger Rüdiger Deckers. Zu klären sei auch, ob die Schöffen befangen sind oder gegebenenfalls neue Sachverständige geladen werden müssen.

Weniger kontrovers war dagegen die Anhörung einer Polizistin, die am 20. März 2017 am Tatort, der Villa des Paares Springmann in Ronsdorf, im Einsatz gewesen war. Im Gegensatz zu anderen Kollegen war die Beamtin aber nicht in dem Haus gewesen. Sie hatte mit der Schwiegertochter des Ehepaares, sowie deren Sohn — dem späteren Angeklagten — vor dem Haus gesprochen. Beide hätten einen „sehr aufgelösten“ Eindruck gemacht, geweint und geschluchzt. Die Schwiegertochter war den Angaben der Zeugin zufolge gegen 10 Uhr zunächst gekommen, um den Eheleuten Springmann im Haushalt zu helfen. Vor Ort standen sowohl die Eingangs- wie auch eine Terrassentür offen. Die Schwiegertochter ging nur kurz in das Haus, verließ das Gebäude dann wieder schnell, weil sie einen Notfall vermutete und rief ihren Sohn, der dann auch vor Ort erschien.

In dem Verfahren sind der Enkel (26) und sein mutmaßlicher Komplize wegen Mordes angeklagt. Bislang schweigen die beiden Angeklagten zu den Vorwürfen. Am Montag wurden die Personalien des Komplizen, einem gebürtigen Griechen, vor Gericht verlesen.

Der gebürtige Wuppertaler hatte unter anderem als Gastronom und als Handelsvertreter gearbeitet, gemeinsam mit dem Springmann-Enkel wollte er eine Vermittlungsagentur für Energieverträge gründen. Weitere Infos über die Angaben zum Lebenslauf hinaus machte die Verteidigung nicht, die persönlichen Angaben zu dem Springmann-Enkel sollen am 6. August folgen. Ob dann auch Angaben zur Sache gemacht werden, hängt nach den Worten von Verteidiger Bernsmann vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab.