Gepfuscht: Student scheitert mit Klage gegen Prüfungssperre
Warum die Bergische Uni einem 27-Jährigen keine Chance mehr geben will.
Wuppertal. Im März 2007 fiel der Schwindel auf. Ein damals 26 Jahre alter Student gab eine Klausur ab, die tatsächlich ein anderer geschrieben hatte. Für die Uni war der Fall klar. Der junge Mann wurde vom Prüfungsbetrieb der Bergischen Universität ausgeschlossen.
Dagegen setzte sich der Mann juristisch zur Wehr. Er klagte gegen seinen Prüfungsausschluss. Doch das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hält das Vorgehen der Bergischen Uni für rechtens und wies die Klage des Studenten ab.
Kurios: Der "schwerwiegende Täuschungsversuch" wird vom Kläger gar nicht bestritten. Gegenüber der WZ sagte er: "Das war eine Dummheit. Ich habe mich aber bei der Uni dafür entschuldigt." Der Erwischte fühlt sich zu hart bestraft, verweist auf die vielen Prüfungen, die er bestanden hat.
Laut VG ließ der junge Mann im Prozess kein Unrechtsbewusstsein erkennen. Auch lieferte er keine Begründung für die damalige Klausur-Pfuscherei. Rechtskräftig ist die VG-Entscheidung noch nicht. Fakt ist: Seit April 2007 hat der Prüfungsausschuss der Bergischen Uni den heute 28-Jährigen ausgeschlossen. Somit kann er nach derzeitigem Stand seinen angestrebten Bachelor-Abschluss in Wuppertal nicht mehr machen.
Das wollte der junge Mann allerdings nicht einsehen. Im Prozess kam heraus, dass er, als sich sein Ausschluss anbahnte, zunächst weiter studiert und auch Klausuren geschrieben hat. Die Uni soll ihn aber darauf hingewiesen haben, dass er das auf eigenes Risiko macht. Die Hoffnung auf einen bergischen Uni-Abschluss hat der 28-Jährige offenbar noch nicht aufgegeben. Exmatrikuliert ist er noch nicht. Ob er Rechtsmittel gegen den VG-Beschluss einlegt, ist aber noch offen.
Der andere Kommilitone - auch er wurde bei der damaligen Klausur erwischt - darf jedoch weiter an Prüfungen der Bergischen Uni teilnehmen. Der Grund: Es war damals "erst" sein erster Täuschungsversuch.