Justiz Haft für schwere Vergewaltigung: Urteil am Wupppertaler Landgericht
Wuppertal · Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, eine Frau im März zu sich eingeladen zu haben. In der Wohnung habe er sie bewusstlos geschlagen. Als sie wieder zu sich kam, habe er sie vergewaltigt. So hat das Gericht geurteilt.
Achteinhalb Jahre Haft und 6000 Euro Schmerzensgeld wegen besonders schwerer Vergewaltigung: Das ist das Urteil, das das Landgericht am Freitag gegen einen 38-jährigen Wuppertaler gesprochen hat.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im März eine Frau über Soziale Medien zu sich in die Wohnung eingeladen zu haben. Als sie wieder gehen wollte, habe er ihr mit der Faust ins Gesicht und gegen die Stirn geschlagen, sie habe das Bewusstsein verloren. Als sie wieder zu sich kam, habe er sie vergewaltigt, geschlagen und beleidigt. Die Frau habe mehrfach das Bewusstsein verloren. Währenddessen habe er ihr das Handy und das Portemonnaie entwendet. Der 38-Jährige habe sie in das Badezimmer gebracht, ihren Kopf in die Toilette gedrückt, sie in der Badewanne kalt abgeduscht – und anschließend aus der Wohnung getragen und auf die Straße gelegt.