Ihre Meinung ist gefragt! Soll Rauchen und Essen in der Wuppertaler Innenstadt verboten sein?

Wuppertal · Einige Städte setzen schon Rauch- und Essverbote in der Innenstadt um. Wäre das auch eine gute Idee für Wuppertal? Ihre Meinung ist gefragt!

Einige Städte setzen schon Rauch- und Essverbote in der Innenstadt um.

Foto: Jens Kalaene/zb/dpa/Jens Kalaene

In vielen NRW-Städten gilt schon eine Maskenpflicht in der Innenstadt. So auch in Wuppertal.

Wer aber rauchen oder essen möchte, darf das im Moment auch in Zonen tun, in denen eigentlich eine Maske getragen werden müsste.

Damit die Maskenpflicht konsequenter eingehalten wird, könnte man ein Rauch- und Essverbot in der Innenstadt einführen. Eine gute Idee? Was halten Sie davon? Stimmen Sie ab!

Andere Städte wie etwa Krefeld haben in bestimmten Bereichen der Innenstadt schon ein Rauch- und Essensverbot durchgesetzt. Johannes Slawig, Chef des Wuppertaler Krisenstabes ist aber eher zögerlich. Stattdessen appelliert er an die Vernunft und Einsicht der Bürger. Wer in der Fußgängerzone rauchen oder etwas essen möchte, darf dies auch weiterhin tun. Allerdings bitte am Rand, sagt Slawig. Leute, die mit der Kippe im Mund oder dem Döner in der Hand quer durch die Innenstadt laufen, ohne die Maske vor dem Gesicht zu haben, wolle man nicht sehen.

Ein solches Verhalten werde auch von der Polizei oder dem Kommunalen Ordnungsdienst bei Kontrollen angemahnt. „Man soll schon merken, dass wir keinen Spaß machen“, sagt Slawig. Geahndet werden solche Verstöße aber nicht, weil es eben nicht verboten ist.

Laut Slawig sprechen auch mögliche juristische Hürden gegen ein Verbot.

Gegen ein Verbot spricht sich unter anderem auch die Dehoga aus. Dadurch würde zum Beispiel die ohnehin durch die Corona-Auflagen gebeutelte Gastronomie leiden.

Die Grünen im Stadtrat würden sich, bevor es überhaupt zu solchen weitreichenden Maßnahmen kommen würde, eine politische Partizipation wünschen.

In Krefeld hatte die Stadt folgende Vorgaben gemacht: „Zum Essen, Trinken und Rauchen darf sie nicht abgezogen werden. Der Kommunale Ordnungsdienst ist angehalten, auch diese Vergehen zu kontrollieren“, sagt ein Stadtsprecher. Diese Regelung gelte für die Fußgängerzonen bereits seit Einführung der Maskenpflicht. Wer zum Essen oder Trinken seine Mund-Nasen-Bedeckung abnimmt, muss laut Stadt mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. „Wie bei einem ganz normalen Maskenverstoß“, so der Sprecher.