Ikea: EN-Kreis wirft Wuppertal bewussten Rechtsbruch vor
Die Planung für den Homepark soll wegen erkennbarer Rechtsfehler eingestellt werden.
Wuppertal. Nicht nur juristisch gesehen fährt der Ennepe-Ruhr-Kreis im Kampf gegen die Ansiedlung des Ikea-Homeparks am Autobahnkreuz Wuppertal Nord schwere Geschütze auf. In einer mit Hilfe einer Münsteraner Rechtsanwaltskanzlei verfassten, knapp 13-seitigen Stellungnahme zum Bebauungsplan und zur vorgesehenen Änderung des Flächennutzungsplans wirft der Kreis der Stadt Wuppertal vor, dass sie „die Planung auch in Erkenntnis ihrer Rechtswidrigkeit um jeden Preis umsetzen will“.
Auslöser dieses Vorwurfs ist das Sortimentskonzept, das von der Stadt Wuppertal für den neuen Einzelhandelsstandort freigegeben werden soll. Dieses sei „offensichtlich“ mit den Vorgaben der Regionalplanung „unvereinbar“, so der Kreis. Als Grund wird angegeben, dass die als Bestandteil des Einkaufszentrums — abseits eines Siedlungsschwerpunkts — geplanten Fachmärkte zentrenrelevante Sortimente, etwa Elektrowaren, Babybedarf oder Lebensmittel, als Hauptsortimente anbieten werden. Wenn diese Sortimente von der Stadt Wuppertal dennoch als Randsortimente deklariert würden, sei das ein Beleg dafür, dass die Planer die Rechtswidrigkeit eigentlich kennen.
Die Wuppertaler Verwaltung weist diese Kritik zurück. Vielmehr werde man von der Sortimentsempfehlung des im Rahmen der Planung erstellten Einzelhandelsgutachtens ausgehen.
Außerdem wirft der EN-Kreis den Wuppertaler Planern vor, gleich an mehreren Stellen in ihren Unterlagen nicht ausreichend konkret zu sein. So würden Begriffe wie Sondergebiet und Sonderbaufläche oder „großflächiger Einzelhandel“ und Einkaufszentrum nicht präzise genug verwendet. Durch die „prinzipiellen Defizite“ bei der Darstellung des Vorhabens sei eine exakte Stellungnahme nicht möglich. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes fordert der Kreis, die Unterlagen entsprechend zu ändern und dann eine erneute Beteiligung zu beginnen.
Dazu erklärt die Stadt Wuppertal, die Unterlagen stellten nur einen Zwischenstand entsprechend dem Stand der Bearbeitung dar. Angesichts der Kritikpunkte fordert der EN-Kreis die Stadt Wuppertal „dringend“ auf, die Planung einzustellen, weil sie gegen das Baugesetzbuch verstoße. Kritik gibt es auch zum vorgelegten Verkehrsgutachten. Dies sei einzig auf die Vorgaben des Bauherrn bezogen. Einzelne Ergebnisse, wie die prognostizierten Fahrzeugzahlen, könnten nicht akzeptiert werden und erforderten eine bessere statistische Grundlage, so die Kritik.