Internetbetrug: Jede Woche tappen 20 Wuppertaler in Abofallen
Das Projekt „Sicherheit im Internet“ soll die Bürger aufklären und schützen.
Wuppertal. Nein, mit einem bösen Erwachen hatte Wolfgang Krekel nicht gerechnet. Jahrelang war der 67-Jährige im Internet unterwegs, erledigte Einkäufe per Mausklick oder lud sich Programme auf seinen Computer. „Ich habe das Netz wie die meisten Menschen für ganz alltägliche Dinge genutzt“, berichtet der Wahl-Wülfrather, der zuvor 20 Jahre in Wuppertal lebte.
Vor wenigen Wochen folgte dann die unliebsame Überraschung: Krekel erhielt die Zahlungsaufforderung des Betreibers einer Internetseite mitsamt der Nachricht, dass er sich für 24 Monate als zahlender Abonnent verpflichtet habe. Zwar hatte der 67-Jährige sich auf der betreffenden Plattform tatsächlich zwei Programme heruntergeladen — seiner Ansicht nach jedoch kostenfrei. „Ich hatte mich registriert, aber keinen Vertrag abgeschlossen oder eine verpflichtende Mitteilung erhalten“, beteuert er. Außerdem habe er sich die Programme in der Vergangenheit schon einmal besorgt. Kostenlos und legal — allerdings auf einer anderen Internetseite.
„Pro Woche haben wir in Wuppertal etwa 20 Fälle dieser Abofallen“, berichtet Marlene Pfeiffer von der Verbraucherzentrale. Laut Polizeisprecher Ralf Bäcker werden auch andere kriminelle oder fragwürdige Machenschaften wie Datenklau im Netz immer wieder gemeldet. „Aufklärung und Prävention sind hier die effektivsten Maßnahmen — auch wenn Opfern auch im Nachhinein noch geholfen werden kann.“
Polizei und Verbraucherzentrale bieten nun gemeinsam zwei Kurse zum Thema „Sicherheit im Internet“ an (siehe Kasten). Thomas Kittler, Polizeiexperte für Kriminalprävention und Opferschutz, sowie Marlene Pfeiffer und Angelika Thalmann (Verbraucherzentrale) informieren über mögliche Gefahren im Netz und stellen Schutzmaßnahmen vor. „Ein Gang ins Internet ist nur empfehlenswert, wenn Sicherheitssysteme wie Firewalls oder Virenscanner auf dem aktuellen Stand sind“, sagt Kittler. Auch der PC und die Internetverbindung sollten mit einem Passwort gesichert sein. „Kaufabwicklungen sollten möglichst auf bekannten Internetseiten abgewickelt werden, und nur dann, wenn die Verbindung als „gesichert“ gekennzeichnet ist.“ Angelika Thalmann empfiehlt, stets das Impressum der jeweiligen Homepage unter die Lupe zu nehmen: „Vorsicht ist angeraten, wenn es sich um eine Firma im Ausland oder eine Postfachadresse handelt.“
Und wenn’s, wie bei Wolfgang Krekel, zu Zahlungsforderungen kommt? „Da ist vieles Panikmache, um den Betroffenen zur Zahlung zu treiben. Wenn kein Vertragsverhältnis unterschrieben und von der Firma kein Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit gegeben wurde, genügt es zunächst, den angeblichen Vertrag schriftlich anzufechten“, erklärt Pfeifer. Dies müsse per Einschreiben an die betreffende Firma geschehen — samt entsprechendem Rückschein.