Ist ein Wuppertaler schuld an Kettenkarussell-Unfall?
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte Schausteller Rolf F. den Unfall des vierjährigen John verhindern müssen.
Wuppertal/Düsseldorf. Ausgeschlagene Zähne, eine Fraktur des Oberkiefers, Verletzungen im Gesicht, starke Schmerzen — trotzdem hatte John unglaubliches Glück. Im Juli dieses Jahres wurde der vier Jahre alte Junge auf der Düsseldorfer Kirmes aus einem Kettenkarussell geschleudert. Er flog mehrere Meter weit und landete auf dem Teppich der Wahrsagerin Cassandra, die ihren Wagen nebenan geparkt hatte. Der Wuppertaler Betreiber des Karussells Rolf F. muss sich im Januar vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten.
Die Polizei ermittelte zunächst auch gegen den Vater des Vierjährigen, der seinen Sohn allein mit dem Karussell hatte fahren lassen. Die Ermittlungen gegen ihn wurden mittlerweile allerdings eingestellt, weil der Vater kein Deutscher ist und die Warnschilder nicht lesen konnte.
Auch das Verfahren gegen Rolf F. hätte schon beendet sein können: Er erhielt einen Strafbefehl über 2100 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung. Doch der 55-Jährige akzeptierte den Strafbefehl nicht, legte Einspruch ein.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft reicht es nicht, dass gut sichtbare Hinweisschilder vor dem Fahrgeschäft aufgestellt waren. Zumal die Aufschrift offensichtlich nicht stimmt: Nach der „Muster-Richtlinie über den Bau und den Betrieb Fliegender Bauten“ ist die Benutzung des Karussells für Kinder unter sechs Jahren generell verboten — egal, ob ein Erwachsener dabei ist oder nicht.
Zum Zeitpunkt des Unfalls hätte der Wuppertaler alle Kinder auf das Karussell gelassen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Das Alter hätte besser kontrolliert werden müssen, denn John sei noch zu klein für den Sitz und den Sicherheitsbügel gewesen. Technisch war das Karussell einwandfrei. Schon kurz nach dem Unfall wurde es vom Bauamt der Stadt Düsseldorf wieder freigegeben.
Der Prozess wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Rolf F. beginnt am 10. Januar.