Knöllchen fürs Feuer im Hof: Feuerwehrmann als Zeuge?
Barmen. Gibt es im Bußgeldverfahren um ein Holzfeuer am Klingelholl (die WZ berichtete) gegen einen 69-Jährigen vor dem Amtsgericht doch noch die Wende? Am Dienstag benannte der Mann einen Feuerwehrmann als angeblichen Entlastungszeugen.
Der soll im Juni gehört werden.
Wie berichtet, hat der 69-Jährige im vergangenen August in einer ausrangierten Duschwanne im Hof seines Hauses ein Feuer gemacht. Weil er damit gegen das Landesimmissionsgesetz verstoßen habe, brummte ihm die Stadt ein Bußgeld in Höhe von 323,50 Euro auf. Dagegen hat der 69-Jährige Einspruch eingelegt.
Zum Prozessauftakt sprach er von einem Kleinstfeuer, warf Stadt und Gericht „reine Willkür“ vor. Dem zweiten Termin blieb der Mann fern, nachdem er einen — mittlerweile abgelehnten — Befangenheitsantrag gegen das Gericht per Fax geschickt hatte.
Der Termin fand trotzdem statt. Unter anderem sagten dabei Zeugen aus, dass das Duschwannenfeuer meterhoch Funken versprüht habe. Doch der 69-Jährige will weiter prozessieren. Beim gestrigen dritten Verhandlungstermin stritt er die Größe des Feuers ab: „Da hätte ich ja einen Flammenwerfer gebraucht.“ Das Verfahren wird fortgesetzt. spa