Land zahlt Millionen für Leerstand

Art-Hotel und ein Trakt der Klinik Bergisch Land sind offiziell Unterkünfte für Flüchtlinge — aber derzeit nicht belegt. Die Mietverträge laufen langfristig.

Foto: Anna Schwartz

Wenig los ist seit Wochen im ehemaligen Art-Hotel an der Bockmühle. Die Flüchtlingsunterunterkunft des Landes, eine sogenannte Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE), ist unbewohnt und das schon seit Anfang Dezember 2017. Organisatorische Gründe gibt das Land dafür an. Die Miete ist aber trotzdem fällig. 72 000 Euro zahlt Düsseldorf dafür monatlich an den Eigentümer der Immobilie, die Bethe-Stiftung. Die verwende die Einnahmen „zu 100 Prozent für Projekte der Stiftung“, wie Gründer Erich Bethe auf WZ-Anfrage erklärt. Das Geld fließe vor allem in die Arbeit für Flüchtlinge.

Ebenfalls leer steht ein ehemaliger Trakt der Klinik Bergisch Land in Ronsdorf. Auch den hat das Land seit Ende 2016 angemietet, als Stand-by-Einrichtung, für derzeit monatlich gut 80 000 Euro. Bewohnt war das Gebäude offenbar noch gar nicht.

Braucht das Land diese Einrichtungen überhaupt noch? Es gibt einige kritische Stimmen, die fragen, ob 150 000 Euro monatlich allein in Wuppertal für nicht genutzte Einrichtungen gerechtfertigt sind. Das Art Hotel war zum Beispiel für bis zu 600 Plätze umgebaut worden. Schon der Einzug der ersten Flüchtlinge hatte sich über Monate verzögert, die ersten kamen schließlich im August 2016. Voll belegt war die Unterkunft danach nie. Im Laufe des vergangenen Jahres seien monatlich durchschnittlich 232 Bewohner im Monat an der Bockmühle untergebracht gewesen, hieß es im Dezember von der Bezirksregierung. Seit gut zweieinhalb Monaten ist das Gebäude nun leergeräumt.

Wie lange noch? „Zu der Frage, ob absehbar wieder mehr Flüchtlinge als zuletzt nach NRW kommen werden, kann die Bezirksregierung keine Aussage treffen“, heißt es aktuell dazu aus Düsseldorf. „Ungeachtet dessen gilt, dass die ZUE kurzfristig wieder in Betrieb genommen werden könnte.“

So einfach würde das Land aber auch gar nicht aus dem Pachtverhältnis kommen: Der Mietvertrag läuft nämlich noch bis zum 30. November 2025. Dem Land stehe ein Sonderkündigungsrecht zu, dann wäre aber eine pauschale Abfindung an den Vermieter fällig, so eine Sprecherin der Bezirksregierung. „Mit Blick auf die Dauer des bestehenden Mietvertrages und der Vielzahl der bis dahin unabsehbaren Einzelfallgestaltungen ist eine Aussage zu der Frage, ob das Land in naher Zukunft von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht, zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.“

Musste es denn gleich ein Zehnjahresvertrag sein? „Das einem sowas als Steuerzahler nicht gefällt, dürfte klar sein“, sagt zum Beispiel Heckinghausens Bezirksbürgermeister Christoph Brüssermann (CDU). Vor allem vor dem Hintergrund, dass das Art-Hotel kaum genutzt werde.

Die lange Dauer sei nicht ungewöhnlich, so eine Sprecherin der Bezirksregierung, und erkläre sich einerseits aus dem hohen Bedarf, der noch 2015 herrschte, andererseits beispielsweise aus dem Umstand, dass erhebliche Investitionen getätigt werden mussten, um die Einrichtungen den Bedürfnissen anzupassen. Im Fall des Art Hotels war die Laufzeit auch Teil der Verhandlungsmasse: je länger, desto preiswerter ist die Miete. Auch in anderen Städten handhabe das Land es so.

„Es ist keine Frage, dass solche Fälle kein wirtschaftlicher Umgang mit Steuergeld sind“, sagt Bärbel Hildebrand vom Bund der Steuerzahler NRW auf WZ-Anfrage. Wuppertal sei kein Einzelfall. In Krefeld sei eine Unterkunft gebaut, nie bezogen und wieder geschlossen worden. Und auf dem Flughafen Weeze habe das Land eine Immobilie für zehn Jahre angemietet und — wie die Klinik Bergisch Land — bislang noch gar nicht genutzt.

Eine Bewertung sei aber nicht ganz einfach. „Das Problem liegt unseres Erachtens darin, dass die Situation 2015 schwierig war, weil das Land nicht abschätzen konnte, in welchem Zeitraum wie viel Schutzsuchende noch nach NRW kommen würden“, so Hildebrand. „Nun war aber nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass über zehn oder 20 Jahre tausende von Menschen kommen würden, so dass Mietverträge über zehn oder gar 25 Jahre definitiv zu lang waren.“

Die Folgen sehe man jetzt. „Bei der Entscheidung, welche Unterkünfte im ,Stand-by-Modus’ beibehalten werden sollen, muss die Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Je unwirtschaftlicher ein Standort ist, desto eher sollte er aufgegeben werden.“ Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler NRW komme es jetzt darauf an, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, „positive Beispiele aus anderen Bundesländern nachzuahmen und einen Masterplan zu entwickeln, „damit bei einer eventuell neuerlichen Zunahme von Flüchtlingen besser und wirtschaftlicher gehandelt werden kann.“