Die neue Cornonaschutzverordnung NRW, die an diesem Mittwoch in Kraft treten soll, bedeutet auch für Sportler ab sofort große Einschränkungen. So gilt - auch im Amateursport - für Personen über 16 Jahren künftig 2G. Bisher galt das in Wuppertal nur für Zuschauer auf städtischen Anlagen. Viele Vereine, wie Rollhockey-Bundesligist RSC Cronenberg, waren dem auf ihren Vereinsanlagen gefolgt. Nach der neuen Verordnung müssen nun auch die Sportler selbst gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sein. Das gilt auf allen städtischen aber auch auf vereinseigenen Sportanlagen inklusive Hallenbädern, aber auch im öffentlichen Raum.
Ausnahmen bildet nur der Profisport - zu dem in Wuppertal etwa die BHC-Handballer, die TVB-Handballerinnen und die Fußballer des Wuppertaler SV gehören, wo sich nicht geimpfte Sportler per negativem PCR-Test freitesten können. Was das für die Vereine und Mannschaften im laufenden Betrieb bedeutet, war vielen am Dienstag noch nicht klar. Sportamt und Stadtsportbund formulierten ein Schreiben an die Vereine, nach dem es Ausnahmen nur für Personen gibt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Sie könnten dann einen negativen Schnelltest, der höchsten 24 Stunden alt ist, oder einen PCR-Test der bis zu 48 Stunden alt ist, vorweisen. Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung seien beim Zutritt zu den Sporteinrichtungen von den Vereinen zu kontrollieren.