Sport und Corona Kein Test bei Kontaktsport
Wuppertal · Die Bezirksregierung hat die ab diesem Freitag neu geltende Coronaschutzverordnung erläutert. Das bedeutet für Hallensportler in Wuppertal weitere Lockerungen.
Im Zusammenhang mit der ab diesem Freitag, 25. Juni, neu geltenden Coronaschutzverordnung hat die Bezirksregierung auf Nachfrage des Stadtsportbundes erläutert: Bei Inzidenzstufe 1 (in Kreis und Land) ist der Kontaktsport für bis zu 100 Personen drinnen ohne Testpflicht möglich, der kontaktfreie Sport (ohne Personenbegrenzung) unterliegt dann weiterhin der Testpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist. Diese Regelung gilt also ab Freitag auch in Wuppertal. Der Stadtsportbund hat alle Vereine darüber noch einmal schriftlich informiert. Die oben genannte Regelung gilt übrigens auch für das Schwimmen in Hallenbädern, wo man künftig keinen Test mehr benötigt, wenn man den Mindestabstand hält. Auch Kontaktsport mit bis zu 100 Personen darf in Hallenbädern ohne Test betrieben werden. Red