Forderung an Runge abgelehnt
WSV: Gerichtsurteil im Nachklang des Insolvenzverfahrens.
„WSV verliert erneut gegen Friedhelm Runge“, lautete die Überschrift einer Pressemitteilung, die der Unternehmer und ehemalige WSV-Präsident am Donnerstag über eine PR-Agentur herausgab. Mit dem Fußball-Regionalligisten hat das Urteil des Landgerichts, auf das sich die Mitteilung bezog, aber nur mittelbar zu tun. Es geht um Forderungen aus dem Jahr 2013 im Zuge des abgeschlossenen Insolvenzverfahrens. Kläger sind die Gläubigergemeinschaft und Insolvenzverwalter Jörg Bornheimer, vertreten durch die Anwaltskanzlei Hopfgarten & Partner, die 2,1 Millionen Euro geltend gemacht hatte. „Die resultieren aus der öffentlichen Erklärung von Herrn Runge im Januar 2013, für bis zum 31. März 2013 entstehende Verbindlichkeiten des WSV einzustehen und beinhalten die damaligen Forderungen der Vermarktungsagentur Banf“, sagte Hopfgarten-Anwalt Martin Heß der WZ. Er habe vom Urteil noch keine Kenntnis. Verfahrenskosten würden in keinem Fall auf den WSV, sondern auf die Kläger zukommen. Runge kündigte an, in einer Pressekonferenz Stellung zu nehmen. gh