Bluttat Messerangriff am Arrenberg: Gefährliche Körperverletzung statt Mordversuch?
Wuppertal · Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Täter keine Tötungsabsicht hatte. Er ist noch immer auf der Flucht.
Nach den Messerstichen am Arrenberg ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den flüchtigen Täter „nur noch“ wegen gefährlicher Körperverletzung. Staatsanwalt Patrick Penders erläuterte der WZ, dass die Tötungsabsicht in diesem Fall nach ersten Erkenntnissen fraglich ist.
Ein Streit zwischen drei Männern war in der Nacht zu Sonntag eskaliert. In der Wohnung eines Mehrfamilienhauses stach der mutmaßliche Täter mit einem Messer auf seinen 45-jährigen Kontrahenten ein. Zwei Mal traf die Klinge den Mann schwer und führte zu lebensgefährlichen Verletzungen.
Das Opfer überlebte, der 33-jährige Angreifer ist weiterhin auf der Flucht. Eine mehrköpfige Mordkommission wurde gebildet.