Messerstich beim Fernsehabend
49-Jähriger wegen versuchten Totschlags vor Gericht.
Wuppertal. Vor dem Landgericht begann gestern der Prozess wegen versuchten Totschlag gegen einen 49-Jährigen, der bei einem gemeinsamen Fernsehabend auf einen Bekannten eingestochen haben soll. Weil der Angeklagte psychisch krank und alkoholabhängig ist, geht die Anklage von erheblich verminderter Schuldfähigkeit aus.
Die Männer hatten sich am 20. Februar in der Elberfelder Wohnung des Bekannten getroffen, um gemeinsam fernzusehen und Wein zu trinken. Dabei soll der Angeklagte den Gastgeber auf ein Sofa gedrängt und ihm plötzlich mit einem Messer mit einer etwa 20 Zentimeter langen Klinge in die Brust gestochen haben. Dem Gastgeber konnte ihn jedoch zu Boden ringen und festhalten, bis die Polizei kam. Er trug eine etwa drei Zentimeter tiefe Stichwunde durch die Brustmuskeln nahe der Lunge davon. Es soll unter anderem zu einem kleinen Lungenkollaps gekommen sein.
Nach der Anklageverlesung erklärte der Verteidiger, sein Mandant werde sich einlassen. Das soll beim kommenden Prozesstag am 7. September geschehen.