Mutter und Tochter getötet: Daniel B. will sein Geständnis wiederholen

Am Montag beginnt der Prozess gegen einen Wuppertaler (31), der aus Wut über eine Ohrfeige erst seine Freundin (15) und dann deren Mutter(53) getötet haben soll.

Ab Montag muss sich der 31 Jahre alte Daniel B.wegen Totschlags und Mordes vor dem Landgericht verantworten. Wie berichtet, soll der Wuppertaler gestanden haben, am 17. März dieses Jahres seine 15 Jahre alte Freundin und deren Mutter (53) getötet zu haben. Im Fall des Mädchens geht die Staatsanwaltschaft von Totschlag aus. Der Angeklagte und das spätere Opfer waren ein Paar.

Am Tattag soll der doppelt so alte B. von der 15-Jährigen im Streit geohrfeigt worden sein. Aus Wut darüber habe er das Mädchen im Bett mit einem Kissen erstickt.

Im Fall der Mutter - sie soll B.die Wohnung nebenan einen Monat vor der Tat vermittelt und Übernachtungen bei der Tochter erlaubt haben - gehen die Fahnder von Mord aus. B. soll ausgesagt haben, unmittelbar nach der Tötung seiner Freundin die Mutter in deren Schlafzimmer überrascht zu haben. Mit einem Fleischklopfer habe er die 53-Jährige niedergeschlagen, dann "mit einem Kissen den Rest erledigt".

Danach lagen die Leichen der beiden Opfer tagelang in der Wohnung im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses an der B7. B. soll die Tat verheimlicht, aus Sehnsucht nach seiner Freundin aber immer wieder in die Wohnung zurückgekehrt sein, um dort eine Art Totenwache abzuhalten. Ein Kuscheltier seiner Ex-Freundin habe er in seine eigene, direkt dem Tatort gegenüberliegende Wohnung mitgenommen. Laut Kripo hat B. mehrfach die Wohnung geputzt, Raumspray versprüht. Als der Leichengeruch unerträglich wurde, soll er die Türspalten abgedichtet haben.

Im Haus, das ganz in der Nähe des Polizeipräsidiums steht, hatte er sich seit seinem Einzug als Bruder der 15-Jährigen ausgegeben. Nach der Tat soll er behauptet haben, Mutter und Tochter seien im Urlaub. Außerdem soll er falsche SMS an die Betreuerinnen der alkoholkranken Mutter geschickt, so eine Erkrankung der 53-Jährigen vorgetäuscht haben. Laut Verteidiger Michael Kaps wird sein Mandant das, was er bei der Kripo ausgesagt haben soll, am Montag vor Gericht wiederholen.

Vorerst unbeantwortet ist die Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Wie berichtet, wurde ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Mittlerweile gibt es ein psychologisches Zusatzgutachten. Wahrscheinlich wird die Frage nach der Schuldfähigkeit erst im Laufe beziehungsweise gegen Ende der achttägigen Verhandlung beantwortet. In den Vernehmungen soll der 31-Jährige über psychische Probleme geklagt haben. B. gilt aber seit seiner Verhaftung am Osterwochenende als haftfähig. Ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.