Neues Datenschutzgesetz beschäftigt die Vereine

Gerade bürokratisch sind die Neuerungen ein Mehraufwand.

Symbolbild

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Ab Freitag tritt das neue Datenschutzgesetz der Europäischen Union (EU) in Kraft. Und nicht nur die Unternehmen in der Stadt müssen sich mit der veränderten Gesetzeslage auseinandersetzen, sondern auch die ehrenamtlichen Vereine.

Klaus Bzyl, Geschäftsführer des Stadtverbandes Wuppertal der Gartenfreunde

Zu ihnen gehören auch die rund 116 Kleingartenvereine im Tal. Klaus Bzyl ist Geschäftsführer des Stadtverbands Wuppertal der Gartenfreunde, in dem die Vereine organisiert sind. Für ihn bedeutet das neue Gesetz vor allem einen „zusätzlichen bürokratischen Aufwand“. Zunächst musste die Datenschutzerklärung überarbeitet werden. Anschließend wurden die rund 7000 Pächter über die Neuerungen informiert. „Wir haben erklärt, wie wir mit ihren Daten umgehen und was wir mit ihnen machen“, erläutert Bzyl. „Zudem wurde jedem Pachtvertrag eine Einwilligungserklärung beigefügt, die von dem Pächter unterschrieben werden muss.“

Laut Bzyl traten bei der Umsetzung bislang keine größeren Probleme auf. „Wir haben rechtzeitig damit angefangen und beschäftigen uns bereits seit Anfang Mai mit der Thematik. Im Grunde passiert ja auch nichts anderes, als das, was wir schon vorher mit den Daten gemacht haben. Es war zum Beispiel auch vorher klar, dass wir diese nicht an Dritte weitergeben“, so Bzyl.

Ähnliches kann auch der Verein Wuppertalbewegung berichten. „Die Umgangspflichten mit den Daten sind ja gleich geblieben“, sagt Klaus-Jürgen Kaminski, der sich im Verein um die juristischen Belange kümmert. „Wir haben auch in der Vergangenheit keine Daten weitergegeben.“

Nichtsdestotrotz mussten auch hier einige Vorkehrungen getroffen werden. So wurde bereits die Datenschutzerklärung auf der Homepage des Vereins angepasst. Als nächstes folgt eine Mail an die rund 1300 Mitglieder sowie an die Newsletter-Abonnenten. „Dort erklären wir den Leuten, dass ihre Daten nur für die Kommunikation zwischen Wuppertalbewegung und den betreffenden Personen genutzt werden“, erklärt Kaminski.

Eine zusätzliche Einwilligung werde nicht eingefordert. „Wir gehen davon aus, dass die alten Einwilligungen weiter bestand haben“, so Kaminski. Sollte das nicht der Fall sein, werde das nachgeholt.