Verbrauchertipp Planvolles Vorgehen statt Panik

Tipps gegen Abzocke von unseriösen Notdiensten bei Schlüsseldiensten und Rohrreinigern.

Wer sich aussperrt, ruft häufig einen Schlüsseldienst. Doch dabei gibt es einiges zu beachten.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Fällt die Tür von außen ins Schloss oder ist der Abfluss verstopft – dann wird rasche Hilfe oftmals teuer. Als Retter in der Not bieten Schlüsseldienste und Rohrreiniger ihre Dienste an. Doch eine auffällige Anzeige im Branchenbuch oder der Anruf bei einem Vermittlungsdienst lotsen Betroffene nicht immer zu einer seriösen und kostentransparenten Firma. „Viele hilfreiche Türöffner oder Rohrreiniger leisten zwar rasche Abhilfe, nutzen im Gegenzug jedoch die Notlage der Kunden mit intransparenten und überteuerten Preisen aus“, sagen die Experten der Verbraucherzentrale in Wupppertal anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März. Sie geben folgende Tipps.

Besonnen in akuter Notlage agieren: Trotz Stresssituation sollten Betroffene überlegen, ob ein sofortiger Notdiensteinsatz notwendig ist oder bis zum nächsten Werktag warten kann.

Seriösen Helfer finden: Wer Hilfe braucht, der sollte ortsansässige Unternehmen bevorzugen, um hohe Fahrtkosten zu vermeiden. Vorsicht bei Firmen mit Namen „AAA“. Häufig steckt hinter solch einem Namensanfang nur das Ziel, im Branchenbuch ganz oben zu stehen. Bei der Suche im Internet empfiehlt sich ein Blick ins Impressum. Hier müssen etwa Name, Adresse und E-Mail Adresse stehen.

Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Wuppertal Angelika Thalmann, Telefon: 693 758 - 01

Foto: Fischer, A. (f22)/Fischer, Andreas (f22)

Telefonischer Kontakt: Wer Abhilfe sucht in einem Notfall sollte beim ersten Anruf eines Dienstes das Problem möglichst konkret schildern. Im nächsten Schritt sollte nach der Höhe der Anfahrtskosten gefragt werden. Im Falle einer Auftragsvergabe ist es sinnvoll, einen verbindlichen Festpreis zu vereinbaren.

Rechnung prüfen: Die Rechnung sollte nur dann vollständig bezahlt werden, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind und Sie überprüft haben, ob das Problem gelöst wurde. Wird eine ortsansässige Firma beauftragt, können nur die Fahrtkosten innerhalb der Ortsgrenzen in Rechnung gestellt werden. Außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten kommen oft noch Nacht- und Feiertagszuschläge hinzu. Wer eine ungewöhnlich hohe Rechnung bekommt, sollte am besten nur eine Anzahlung unter Vorbehalt leisten und die Rechnung im Anschluss unabhängig prüfen lassen. Betroffene sollten sich auch nicht nötigen lassen, mit einem drängelnden Dienstleister zum nächsten Geldautomaten zu fahren. Barzahlung kann nur verlangt werden, wenn dies vorher vereinbart wurde. Wer sich bedroht fühlt, sollte sich nicht scheuen, die Polizei über den Notruf 110 anzurufen.