Wuppertal Regelmäßig Kredit-Auskunft einholen

Banken & Co. setzen auf „Scoring“ — viele Kunden wissen das nicht.

Foto: dpa

Wuppertal. Kredite plötzlich nur noch zu höheren Zinsen, die Lieferung der Waschmaschine lediglich gegen Vorkasse: Kunden wissen oftmals nicht, wie ihnen geschieht. „Im Hintergrund wirken unbemerkt Kräfte, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit auf Basis gesammelter Daten mit Hilfe eines ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems ermitteln“, so Werner Bergmann von der Verbraucherzentrale.

Auf die massenhafte automatisierte Bonitätsprüfung durch das sogenannte Scoring setzen Banken, Mobilfunkfirmen und Onlinehändler, wenn sie bei Auskunfteien die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden abfragen. „In der Regel wissen Betroffene allerdings nicht, welche ihrer Daten benutzt werden und ob die herangezogenen Angaben korrekt sind. Ohne Nachfrage erfahren sie auch nicht, welche Kriterien ihre Bonitätsbewertung positiv oder negativ beeinflussen. Um sich einen Überblick über das eigene kursierende Profil zu verschaffen, können Kunden mindestens einmal im Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft von Firmen und Auskunfteien verlangen“, so Bergmann.

Seine Tipps:

Es empfiehlt sich, mindestens einmal im Jahr bei den Auskunfteien Informationen einzuholen, welche personenbezogenen Daten dort zu welchem Zweck gespeichert.

Die kostenlose Auskunft kann formlos schriftlich, per Fax, E-Mail, SMS oder mündlich sowie auch telefonisch verlangt werden. Im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/scoring hat die Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief für die schriftliche Anforderung parat.

Die Auskunft sollte immer ohne Personalausweiskopie angefordert werden. Denn der Nachweis der Identität des Anfragenden ist nur erforderlich, wenn diese nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, etwa wenn die Anschrift in der Anfrage von der bei der Auskunftei gespeicherten abweicht.

Die kostenlose Auskunft sollte klar und verständlich informieren, welche persönlichen Daten gespeichert sind. Achtung: Beim Profil-Check werden nicht nur aussagekräftige Angaben über offene Rechnungen, Arbeitgeber, berufliche Stellung, Zahlungsverhalten, Einkommen und Vermögen von den Auskunfteien gesammelt, sondern zum Teil fließen auch Merkmale wie Umzugshäufigkeit, Staatsangehörigkeit, Wohndauer und -umfeld in die Kundenprofile mit ein.

Um sich untereinander vor klammen Kunden zu warnen, können Unternehmen offene Forderungen nur unter strengen Auflagen an eine Auskunftsstelle melden. Zahlungsrückstände dürfen den Auskunfteien erst gemeldet werden, nachdem säumige Zahler zweimal schriftlich gemahnt worden sind.

Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten müssen die Auskunfteien berichtigen, löschen beziehungsweise sperren. Für den Korrekturwunsch reicht ein formloses Schreiben, in dem Betroffene konkret angeben, welche Daten falsch sind.