„Schlacht von Wuppertal“: Steht die Nazi-Demo vor Verbot?

Polizei lässt rechtliche Möglichkeiten eines Verbots prüfen. Gegner sammeln Unterschriften.

Wuppertal. Gibt es eine rechtliche Handhabe, die für den 21. September angemeldete Nazi-Demo in Elberfeld zu verbieten? Die Polizei hat den Fall zur rechtlichen Prüfung an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Hintergrund sind Hinweise, dass der Song „Tränengasdusche“ eines aus Ostwestfalen stammenden Szene-Rappers offen zur Gewalt bei der Demo in Wuppertal aufgerufen haben soll. Unter anderem ist in dem Text von der „Schlacht von Wuppertal“ die Rede.

Gegner der Demo sagen, dass der Text zunächst auf der Homepage der Demo-Anmelder gestanden habe, dann aber wegen rechtlicher Bedenken wieder entfernt worden sei. Man lasse prüfen, ob und inwiefern der Liedtext mit der Demo-Anmeldung in Zusammenhang steht, heißt seitens der Polizei.

Wie berichtet, hat eine rechtsextreme Gruppe für den Samstag vor der Bundestagswahl eine Demo mit 300 Teilnehmern angemeldet. Dagegen formiert sich bereits Widerstand: In einem offenen Brief wird Polizeipräsidentin Birgitta Radermacher zum Verbot der Demo aufgefordert. Zudem werden per E-Mail Unterschriften gesammelt, die der Polizei vorgelegt werden sollen — anonym, um die „unterstützenden Privatpersonen“ zu schützen, wie es heißt. spa

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