Erkrath/Wuppertal Schlägerei und verletzte Polizisten: Geständnis im Wuppertaler Rocker-Prozess
Über hundert Polizisten waren nötig, um den Streit zwischen Rockern und einer Großfamilie im letzten Jahr in den Griff zu bekommen. Jetzt stehen vier Männer in Wuppertal vor Gericht. Ein Angeklagter räumt ein, dass er zwei Polizistinnen geschlagen habe.
Wuppertal. Mit dem Geständnis eines Angeklagten hat am Donnerstag in Wuppertal ein Prozess gegen mehrere Männer wegen der Beteiligung an einer Massenschlägerei und Widerstands gegen Polizeibeamte begonnen. Drei Angeklagte im Alter zwischen 27 und 54 Jahren sollen an der Auseinandersetzung zwischen einer libanesischen Großfamilie und unter anderem Anhängern der Rockergruppe Hells Angels in Erkrath bei Düsseldorf beteiligt gewesen sein. Was offenbar als Streit um einen Parkplatz begann, endete in einem Polizeieinsatz mit über hundert Beamten. Drei Polizisten wurden verletzt. Ein vierter Angeklagter soll bei einer Schlägerei einige Tage später mitgemacht haben.
Über seinen Anwalt räumte ein Angeklagter ein, dass er zwei Beamtinnen jeweils einmal geschlagen habe. Bei einer Polizistin, die ein blaues Auge bekommen hatte, entschuldigte er sich am Donnerstag und sagte: „Es war ein Fehler von mir“. Drei Polizisten waren nach dem Einsatz verletzt und teils vorübergehend arbeitsunfähig. Die 45 Jahre alte Dienstgruppenleiterin der Polizei berichtete in der Verhandlung vor dem Amtsgericht von einer außer Kontrolle geratenen Situation. „Es gab eine Riesenkeilerei“, sagte die Beamtin. Streitende Gruppen, Männer in Hells-Angels-T-Shirts und Schaulustige hätten die Szene bestimmt. Eine Polizistin, die durch Pfefferspray wehrlos geworden war, sei gezielt angegriffen worden. Auf der einen Seite habe die Großfamilie in einem Block gestanden, die Polizeikette zwischen den Streitparteien sei unterlaufen worden.
Laut der Anklage wurden die Polizisten gezielt mit Fausthieben gegen den Kopf angegriffen. Die Gruppe der Hells Angels in Erkrath wurde im Sommer 2017 vom NRW-Innenminister unter Verweis auf kriminelle Aktivitäten der Mitglieder und die Massenschlägerei verboten.