Schüsse in Viersen: Fünfeinhalb Jahre Haft für Wuppertaler
51 Jahre alter Wuppertaler wollte Spielschulden mit der Pistole eintreiben.
Wuppertal. Fünfeinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung: So lautet das Strafmaß für einen 51 Jahre alten Wuppertaler. Das Landgericht Mönchengladbach sah es als erwiesen an, dass der Mann am 4. Juli 2011 einen Dönerbudenbesitzer quer über den Rathausmarkt in Viersen (Niederrhein) gejagt und ihn mit zwei Schüssen verletzt hatte. Die Projektile trafen das Opfer am Bein und im Gesäß. Angebliches Motiv: Spielschulden, die das Opfer beim Angeklagten hatte.
Der 51-Jährige hatte während des gesamten Prozesses von einem „Darlehen“ gesprochen, das vom Opfer nicht zurückgezahlt worden sei. Diese Schulden habe er am Tattag einfordern wollen. Dass sich das Opfer etwa drei Jahre vor der Tat in Viersen bei dem Wuppertaler Geld geliehen hatte, ist unstrittig. Wie viel, ließ sich nicht ergründen. Das Opfer spricht von 900 Euro, die es aber zurückgezahlt haben will, der Täter rechnet dagegen 1800 Euro zusammen. Tatsächlich soll der 51-Jährige am Tattag aber 10 000 Euro gefordert haben. Angesichts dieser Summe ging das Gericht davon aus, dass der Angeklagte aus Wut und Frust handelte. Es urteilte, dass der Angeklagte dem Opfer 15 000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss.
Bei der Urteilsverkündung waren fünf Wachtmeister im Saal. Der Grund: Im gut besuchten Zuschauerraum hatte sich unter anderem eine große Zahl von Begleitern des Angeklagten versammelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 51-Jährige — er hatte sich am Tattag widerstandslos festnehmen lassen — befindet sich weiterhin in U-Haft.