Verbrauchertipp So lassen sich Kostenfallen beim Handyvertrag vermeiden

Wuppertal · Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, worauf beim Abschluss eines neuen Handy- oder Internetvertrags im Laden zu achten ist.

Sabine Spielmann Verbraucherzentrale

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In den Läden der Telefonanbieter werden Kunden von einer Vielzahl an Tarifen für höhere Übertragungsgeschwindigkeit, mehr Datenvolumen und zahlreiche Extras erschlagen. Shopbetreiber sind dazu verpflichtet, Ratsuchende vor Vertragsabschluss über die wichtigsten Details aufzuklären. Dazu gehört auch der Hinweis auf ein von der Bundesnetzagentur gestaltetes Produktinformationsblatt. Die Verbraucherzentrale sagt, worauf im Telefonladen zu achten ist.

Transparenz und Vergleich: Die Übersicht im Produktinformationsblatt erhält die wesentlichen Angaben, die Telefon-, TV- und Internetverträge transparent und miteinander vergleichbar machen. Dazu gehört unter anderem der Name des Tarifs, die darin enthaltenen Zugangsdienste, die Vertragslaufzeit, Infos zur Kündigung und Verlängerung des Vertrags, Datenraten sowie der Preis.

Händler muss informieren: Dieses Blatt muss grundsätzlich für alle Verträge bereitgestellt werden, die einen Zugang zum Internet ermöglichen. Zeigt der Händler das Blatt nicht von sich aus, sollten Kunden gezielt danach fragen.

Vertragsbedingungen genau studieren: Produktinformationsblätter müssen im Vertrag deutlich ins Auge stechen. Wichtig ist, dass die Auskünfte darin mit den Angaben im Vertrag übereinstimmen und Sonderkonditionen im Vertrag schriftlich ergänzt werden. Vor der Zustimmung zu einem Vertrag sollten Kunden alle für den Vertrag relevanten Unterlagen zur Kenntnis nehmen können.

Der Vertrag aus dem Laden gilt: Im Gegensatz zum Internet können im Handyshop abgeschlossene Verträge in der Regel nicht im Nachhinein widerrufen werden. Ausnahme: Wenn mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags etwa zusätzlich ein vergünstigtes Handy erworben wird.

Kündigung: Wer es sich zu Hause anders überlegt, ist zunächst an den Vertrag gebunden. Haben Kunden Zweifel, ob der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist, oder stellen sie im Nachhinein fest, dass die Leistungen nicht dem entsprechen, was im Vertrag vereinbart worden ist, sollten Betroffene rechtlich prüfen lassen, ob der Vertrag angefochten, gekündigt oder Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Red