Wuppertal Springmann-Prozess: Enkel tötete Großvater im Streit - Großmutter mit Heimtücke
Wuppertal · Das Landgericht in Wuppertal hat den Springmann-Enkel zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Fall des mitangeklagten Geschäftspartners des 27-Jährigen entscheidet das Gericht jedoch anders.
Der Prozess um die Tötung des Wuppertaler Unternehmerpaares Christa und Enno Springmann endete am 45. Verhandlungstag mit einem überraschenden Urteil und großen Emotionen. Das Gericht verurteilte den Enkel (27) zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Den zweiten Angeklagten, den Geschäftspartner (45) des Enkels, sprach das Gericht aus Mangel an Beweisen frei.
Beim ersten Urteilsspruch waren von den vollbesetzten Bänken des großen Schwurgerichtssaals im Landgericht Schreckensschreie und Schluchzen zu hören. Nach dem Freispruch gab es von vielen Personen – wohl der Familie des 45-Jährigen – Applaus. Dann trug der Vorsitzende Richter eine ausführliche, fast anderthalbstündige Urteilsbegründung vor.
Totschlag am Großvater,
Mord an der Großmutter
Danach geht das Gericht nicht wie in der Anklage vorgeworfen von einem geplanten Doppelmord aus Habgier aus, sondern davon, dass der Enkel seinen Großvater in einem Streit getötet hat - was als Totschlag gewertet wird. Das Gericht verhängte dafür eine Haftstrafe von zwölf Jahren. Anschließend habe der Enkel seine arglose Großmutter getötet, um die erste Tat zu vertuschen. Das wertet das Gericht als Mord.
Wichtigstes Argument des Gerichts: Enno Springmann sei spätestens eine Stunde nach dem Trinken einer Tasse Kaffee gestorben – was die Untersuchung seines Mageninhalts ergeben hatte. Und in dieser Zeit sei der Enkel nach eigenen Angaben noch im Haus gewesen: „Zur Überzeugung der Kammer starben beide Großeltern, als der Enkel da war.“
Ob dagegen der Geschäftspartner bei der Tat anwesend und beteiligt war, lasse sich nicht nachweisen. Zwar steht für das Gericht fest, dass er am Tatort war – was die DNA-Spur im Schlafzimmer von Enno Springmann beweise. Doch es sei nicht zweifelsfrei festzustellen, ob er nicht erst dazu kam, als das Ehepaar schon tot war. Er könne zum Beispiel nur geholfen haben, die Leiche von Enno Springmann zu bewegen - möglicherweise, um das Strangulationswerkzeug – etwa einen Schal – zu entfernen, mit dem Enno Springmann erdrosselt wurde. Denn dieses wurde nicht gefunden – ebenso wenig wie das Schlagwerkzeug, mit dem sowohl Enno als auch Christa Springmann am Kopf verletzt wurden. Wenn der 45-Jährige nur geholfen habe, ein Tatwerkzeug zu entfernen, wäre das auch keine Beihilfe, erklärte der Vorsitzende Richter. Deshalb wurde der 45-Jährige freigesprochen.
Bei dem Enkel stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was bedeutet, dass er nicht nach 15 Jahren, sondern erst nach vielleicht 20 Jahren auf Bewährung entlassen werden kann. Mehrere Umstände der Tat sprächen dafür: Dass es zwei Taten waren, bei denen jeweils zwei verschiedene Werkzeuge verwendet wurden und dass bei der Großmutter mit Verdeckung und Heimtücke zwei Mordmerkmale zuträfen. Zudem habe er seine eigenen Großeltern getötet, die ihm nur Gutes getan hätten und ihm vertrauten.
Beide Angeklagten saßen mit dem Rücken zum Publikum, daher waren ihre Gesichter nicht zu sehen. Ihre Körper bewegten sich bei der Urteilsverkündung nicht, der Enkel wirkte wie erstarrt. Er wurde anschließend zurück in die Haftzelle geführt, während der 45-Jährige das Gericht als freier Mann verließ.
Dessen Anwalt Klaus Sewald sagte anschließend auf dem Gerichtsflur: „Ich bin froh, dass das Gericht den Mut hatte, nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme zu urteilen.“ Er rechne allerdings damit, dass die Staatsanwaltschaft in Revision gehen werde. Staatsanwalt Hauke Pahre kündigte dazu eine Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt an.
Klaus Bernsmann, Anwalt des Enkels, erklärte, sie hätten das Urteil für ihren Mandanten nicht erwartet: „Wir sind enttäuscht.“ Er kündigte Revision an und zeigte sich dabei überzeugt, dass diese Erfolg haben werde. Denn das Gericht habe versäumt, den rechtlichen Hinweis zu erteilen, dass der Enkel auch alleiniger Täter sein könne. So hätten sie ihre Verteidigung darauf nicht einstellen können.
Die hochbetagten Kunstmäzene waren in ihrer Villa getötet worden. Die 88-Jährige und ihr 91 Jahre alter Ehemann waren niedergeschlagen und erdrosselt worden.
Die Verteidiger hatten Freisprüche für beide Angeklagten beantragt, der Staatsanwalt hatte für beide lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.